Die derzeit laufende Kirchensynode genehmigte gestern die Änderung der Verwaltungsstruktur der Nationalkirche, die das Exekutivkomitee der Synode durch einen Sondervorstand der Nationalkirche ersetzt, der für die laufenden Geschäfte zuständig ist Operationen und Umsetzung der Beschlüsse der Synode. Die Verwaltung ist der Synode unterstellt. Der Änderungsantrag wurde ohne Gegenstimme angenommen.
Entsprechend Nach dem neuen Organigramm der Kirche hat die Synode die höchste Autorität in ihren Angelegenheiten, einschließlich der Finanzverwaltungsbefugnis, sofern das Gesetz nichts anderes vorschreibt. Kirkjuþing gibt auch die Richtung der Nationalkirche in ihren gemeinsamen Angelegenheiten vor, die nicht ihre Lehre betreffen, ist jedoch dem isländischen Bischof unterstellt. Der Bischof wacht über die Einheit der Kirche und überwacht den christlichen Gottesdienst.
Unter der Leitung der Kirche wird ihr Geschäftsführer berichten, aber er wird Entscheidungen umsetzen, die Finanzen verwalten, die Liegenschaft verwalten und die gemeinsamen Verwaltungs- und Unterstützungsdienste betreiben. Der Geschäftsführer kümmert sich auch um Gehalts-, Sozialleistungen- und Personalangelegenheiten.
Die Änderung führt dazu, dass der Bischof nicht mehr mit den Finanzen der Kirche zu tun hat, sondern sich nur noch um kirchliche Angelegenheiten kümmert und ihm Weihebischöfe, Pröpste, Priester und Diakone sowie Sonderdienste unterstellt sind.
Heute ist geplant, dass der neue Vorstand der Landeskirche gewählt wird, der jedoch aus fünf Personen besteht, die Synodenvertreter sein werden und aus den Reihen der Ältesten stammen. Drei von ihnen sollen aus der Reihe der Uneingeweihten und zwei aus der Reihe der Geweihten stammen. Der Vorsitzende kommt aus den Reihen der Spieler und wird separat gewählt, ansonsten teilt sich der Vorstand die Arbeit.
