Die Þjóðkirkja haftet nach dem Ergebnis des Bezirksgerichts Reykjavík für Schadensersatz gegenüber Kristni Jens Sigurþórsson, einem ehemaligen Pfarrer in Saurbæjar Prestakalli in der Westdiözese.
Zwischen Kristinn und der Nationalkirche kam es zu einem Streit, nachdem die Synode am 3. März 2019 beschlossen hatte, Saurbær Prestakall zu schließen. Bis dahin war Kristinn seit 1996 unbefristeter Pfarrer.
Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Kristni wurde nach der Abschaffung des Priestertums eingeladen, eine neue Position anzutreten. Einige Zeit später nahm er die Einladung an, doch die Nationalkirche teilte ihm daraufhin mit, dass die Einladung abgelaufen sei und er die neue Position nicht annahm.
Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass Kristinn zu Recht damit gerechnet hatte, dass das Angebot für eine neue Position noch gültig sein würde, als er sich entschied, es anzunehmen. Mit der Entscheidung der Landeskirche, die Einladung abzusagen, habe die Kirche gegen den verwaltungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen. Dies widersprach Kristins berechtigten Erwartungen.
Kristinn trat in den letzten Saisons in den Medien auf, beteiligte sich jedoch an einer Diskussion über den Arbeitsvertrag von Agnes M. Sigurðardóttir, der damaligen Bischofin von Island. Er forderte unter anderem eine polizeiliche Untersuchung des Falles.