Der Ombudsmann für Kinder hat Ásmund Einar Daðasyn, Minister für Bildung und Kinderangelegenheiten, um Antworten gebeten. Der Ombudsmann weist darauf hin, dass das Ministerium seiner gesetzlichen Pflicht trotz Mahnung durch das Amt nicht nachgekommen sei.
Im Schreiben des Bürgerbeauftragten an den Minister fragt der Bürgerbeauftragte, ob es einen klaren und umfassenden Plan für die Umsetzung der neuen standardisierten Bewertung gebe.
Der Ombudsmann bittet auch um Informationen darüber, wann die neue standardisierte Bewertung vollständig umgesetzt werden soll und wann Alþingi ein Bericht über die Umsetzung der Schulverwaltung vorgelegt werden soll, der Minister muss dies jedoch alle drei Jahre tun.
In der Buchstabe Zitiert wird die Berichterstattung von Morgunblaðin und mbl.is, die über Pläne zur Änderung des Grundschulgesetzes berichtet haben.
Die Diskussion hat in der Gesellschaft eine lautstarke Diskussion über Bildung und Beurteilung im Schulsystem ausgelöst.
Das Ministerium und der CEO vergleichen sich nicht
Im Beratungsportal heißt es vom Ministerium, man gehe davon aus, dass Anfang 2025 eine neue Bewertung, ein Bewertungszyklus, einsatzbereit sein werde.
Allerdings sagte der Direktor des Zentrums für Bildung und Schuldienste in einem Interview mit Morgunblaðið, dass die Bewertung frühestens im Schuljahr 2026 bis 2027 vorliegen werde.
Das Ministerium hat mbl.is nicht dazu geantwortet, ob es beabsichtigt, die noch immer bestehende Falschdarstellung zu korrigieren.
Möchte wissen, wann die neue Lernmethode vollständig implementiert wird
Der Kinderombudsmann bittet um Auskunft darüber, ob es einen klaren und umfassenden Plan für die Umsetzung der neuen standardisierten Beurteilung gibt.
Er beantragt außerdem Zugang zu diesem Plan.
„Außerdem möchte der Kinderombudsmann Informationen darüber erhalten, wann die neue einheitliche Beurteilung voraussichtlich vollständig umgesetzt wird.“
Habe mich mehrere Jahre lang geweigert, einen Bericht einzureichen
In dem Schreiben wird außerdem darauf hingewiesen, dass der Minister Alþingi alle drei Jahre einen Bericht über die Umsetzung der Schularbeit in Grundschulen vorlegen muss, der unter anderem auf Berichten lokaler Behörden zur Schulverwaltung basiert.
„Allerdings hat das Ministerium seit der 149. Legislaturperiode 2018–2019 keinen Bericht über die Umsetzung des Schulmanagements in Grundschulen vorgelegt, und dieser Bericht umfasste die Schuljahre 2010–2016.“
Der Minister erhielt vor zwei Jahren einen Brief
Es heißt, dass der Kinderombudsmann die Ministerin mit Schreiben vom 13. April 2022 darauf aufmerksam gemacht habe.
„Dort betonte der Ombudsmann, dass es besonders dringend sei, schnellstmöglich einen Bericht über die Umsetzung der Schularbeit in den Grundschulen vorzulegen, da die Seuchenpräventionsmaßnahmen weitreichende Auswirkungen auf die Schularbeit gehabt hätten.“
Anschließend wurde auch um Auskunft gebeten, wann der Minister Alþingi einen Bericht über die Umsetzung der schulischen Aktivitäten in Grundschulen vorlegen werde.
„In dem Schreiben des Kinderombudsmanns wurde festgestellt, dass es klar sei, dass das Ministerium seiner gesetzlichen Pflicht, alle drei Jahre Berichte über die Umsetzung der Schularbeit vorzulegen, nicht nachgekommen sei, um dem Gesetzgeber die Erfüllung seiner Rolle als Zurückhaltung zu ermöglichen Aufsicht an die Exekutive.
Versprechen Sie, den Bericht vor zwei Jahren einzureichen
In der am 3. Mai 2022 eingegangenen Antwort des Ministeriums wurde versprochen, dass der Minister noch vor Ende 2022 einen Bericht über die Umsetzung der Schulaktivitäten in Grundschulen für die Jahre 2017-2021 vorlegen werde.
Der Bericht wurde Alþingi jedoch noch nicht vorgelegt.
„Der Ombudsmann für Kinder bittet hiermit um Informationen darüber, wann ein Bericht über die Umsetzung der Schulleitung an Alþingi übermittelt wird“, schreibt der Ombudsmann.
„Gemäß Artikel 5 Gesetz Nr. 83/1994 über den Kinder-Ombudsmann ist die Regierung verpflichtet, dem Kinder-Ombudsmann alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die er für notwendig hält, damit er seine Aufgabe erfüllen kann.“
Der Kinderombudsmann bittet um Antworten bis spätestens 19. August.