Wenn an einem Gebäude in Reykjavík ein versteckter Mangel vorliegt, dessen Reparatur 8 Millionen kostet, bedeutet das nicht, dass der Verkäufer ihn reparieren wird. Das wiederum könnte das Ergebnis in Neskaupstaður sein.
Darauf weist Haukur Örn Birgisson, Anwalt am Obersten Gerichtshof, in einem Interview in Dagmál hin, wo über Mängelfälle bei Immobilien diskutiert wird, deren Zahl in diesen Jahren zunimmt.
Laut Gesetz muss ein versteckter Mangel eines gebrauchten Gebäudes mindestens 10 % seines Wertes ausmachen, um dafür Schadensersatz verlangen zu können. Aufgrund der unterschiedlichen Immobilienpreise im ganzen Land ist die sogenannte Mängelschwelle je nach Wohnort unterschiedlich, auch wenn die Reparatur eines undichten Daches oder anderer Mängel an der Wohnung gleich viel oder ähnlich viel kostet werden bemerkt.
Die Erklärungen von Hauks Arnar zu diesem Thema sind interessant und können im Player oben angehört werden.
Über den folgenden Link können Morgunblaðin-Abonnenten das Interview in voller Länge anhören:
