Bjarki Sigurðsson /Visir.is schreibt

Einer Frau werden die Kosten für ihren Mietwagen nicht erstattet, obwohl sie über eine „Platinum-Versicherung“ verfügt, die ihrer Meinung nach den erlittenen Schaden abdeckt. Daher werden ihr die von ihr beantragten 230.000 ISK nicht erstattet.
Die Frau, die das Auto gemietet hatte, hatte es vom 20. bis 26. Februar letzten Jahres gemietet. Sie entschied sich für die „Platinum“-Versicherung und sagte, das Unternehmen habe sie dazu ermutigt, da sie dann keine Kosten zahlen müsste, wenn das Auto während der Mietzeit beschädigt würde.
Will 230.000 ISK
Als die Frau dann unter Hafnarfjall in einen Sturm geriet, flog die Vordertür des Autos auf und wurde beschädigt. Als das Auto zurückgegeben wurde, belastete die Autovermietung die Kreditkarte der Frau mit 2.400 Dollar, 330.000 Isländischen Kronen. Sie meinte jedoch, dass sie nur 770 Dollar zahlen musste, etwas mehr als hunderttausend ISK? Sie verlangte die Erstattung der restlichen 230.000 ISK.
„Der Klägerin zufolge habe ihr ein Mitarbeiter der Verteidigung gesagt, sie solle eine Versicherung abschließen, die sie gegen Schäden durch Sand und Kies absichere, da das Wetter in Island im Winter oft schlecht sei. Allerdings habe die betroffene Mitarbeiterin sie nicht darüber informiert, dass Schäden, die dadurch entstehen, dass ein Windstoß eine Autotür aufreißt, von keiner der Versicherungen der Beklagten abgedeckt sind“, heißt es in der Entscheidung des Ausschusses.
Nicht Bestandteil der Versicherung
Der Autovermieter hatte die Möglichkeit, Gegenerwiderungen und Unterlagen zur Untermauerung des Anliegens einzureichen. Dies sei nicht geschehen und der Ausgang des Verfahrens beruhe daher ausschließlich auf den Angaben der klagenden Frau.
Das Komitee weist darauf hin, dass im Mietvertrag zwischen der Frau und dem Autovermieter Beispiele für Vorkommnisse aufgeführt sind, die von der Versicherung ausgeschlossen sind. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Schäden, die durch das Aufreißen einer Tür durch Wind entstehen, nicht Teil der Versicherung sind. Diese Informationen finden Sie auch auf der Website der Autovermietung.
Der Anspruch der Frau wurde daher abgelehnt und die Autovermietung muss die 230.000 ISK nicht zurückzahlen.
