Die Zahl der Boote, die am ersten Tag des Landangelns über einen gültigen Landangelschein verfügten, stieg im Vergleich zum Vorjahr, und am 2. Mai kamen 542 mit einem Angelschein an, während am selben Tag des Vorjahres bereits 513 einen Landangelschein erhalten hatten Lizenz. Das teilt das Fischereiamt mit.
Heute Morgen ist auf der Website der Fischereibehörde zu sehen, dass 619 Küstenfischereilizenzen ausgestellt wurden, während im vergangenen Jahr in der Saison insgesamt 763 Lizenzen ausgestellt wurden. Es ist jedoch erwähnenswert, dass im Mai letzten Jahres 667 Küstenfischerboote einen Fang angelandet haben und heute erst der zweite Fangtag ist, sodass davon ausgegangen werden kann, dass die Zahl der lizenzierten Küstenfischerboote in Zukunft zunehmen wird Tage.
In Fiskitofa gibt es viel zu tun
Bei der norwegischen Fischereibehörde gab es viel zu tun, seit die Agentur am 17. April Anträge für Küstenfischereilizenzen eröffnete, aber dieses Mal verließen sich beide auf ein neues Antragssystem, das sich nach Angaben der norwegischen Fischereibehörde als erfolgreich erwiesen hat. und legen besonderen Wert auf die Überprüfung der Eigentumsverhältnisse der juristischen Personen, die eine Genehmigung beantragen. Daher mussten die Antragsteller Daten vorlegen, die mit dem Ziel verarbeitet wurden, zu verhindern, dass die betreffenden Antragsteller mehr als eine Küstenfischereilizenz besitzen.
„Die Zusammenarbeit zwischen Seeleuten und der norwegischen Fischereibehörde, um dies zu verhindern, war ausgezeichnet. „Die Kommunikation mit den Seeleuten war vorbildlich, es gab eine Überlastung der Mitarbeiter der Fischereibehörde bei der Bearbeitung von Anträgen“, heißt es in der Antwort der Fischereibehörde auf die Anfrage von 200 Meilen bezüglich der Bearbeitung von Küstenfischereilizenzen für die Saison 2024.
Es gelten die gleichen Regeln wie letzte Saison
Die Rahmenbedingungen für die Küstenfischerei haben sich seit letztem Jahr nicht geändert, und über die Regeln für die Fischerei wird berichtet Website der Fischereibehörde.
Jeder Angelschein berechtigt zum Angeln an 12 Angeltagen innerhalb eines jeden Monats im Mai, Juni, Juli und August, jeweils montags, dienstags, mittwochs und donnerstags. Strandangeln ist am 1. Mai, 20. Mai, 17. Juni und 5. August nicht gestattet.
Dann ist ein Angelausflug pro Tag erlaubt, der nicht länger als 14 Stunden dauert. Sie wird ab dem Zeitpunkt berechnet, an dem ein Schiff den Hafen zum Fischfang verlässt, bis zu dem Zeitpunkt, an dem es zum Anlanden in den Hafen zurückkehrt. Damit ein Angelausflug innerhalb eines Tages in Betracht gezogen werden kann, muss ein Schiff den Hafen zum Angeln im selben Zeitraum von 24 Stunden verlassen, in dem es zum Anlanden in den Hafen zurückkehrt.
Küstenangler müssen die Küstenwache und die norwegische Fischereibehörde benachrichtigen, wenn ein Schiff aus unkontrollierbaren Gründen den Hafen nicht innerhalb von 14 Stunden nach Beginn einer Angeltour erreicht.
Nach jedem Angelausflug dürfen Sie nur 650 Kilo Kabeljau an Land bringen. Für angelandete Fänge über 650 Kabeljauwerten wird eine Sondergebühr erhoben.
