Die Brüder Ágúst Arnar und Einar Ágústsson, die mit der religiösen Gruppe Zuismus identifiziert werden, haben beantragt, beim Obersten Gerichtshof Berufung einlegen zu dürfen. Dies wird von Ágústs Anwalt Einar Oddur Sigurðsson bestätigt.
„Wir warten auf eine Reaktion des Obersten Gerichtshofs“, sagt Einar.
Das nationale Gericht befand die Brüder im März dieses Jahres der Unterschlagung und Geldwäsche für schuldig. Einar erhielt eine 18-monatige Haftstrafe und Ágúst eine zweijährige Haftstrafe.
Einar sagt dann, dass er innerhalb der vorgegebenen Frist einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt habe und hoffe auf eine Antwort des Obersten Gerichtshofs in den kommenden Wochen.
Der Anwalt des Obersten Gerichtshofs, Unnstein Örn Elvarsson, bearbeitet den Fall der Brüder vor dem Obersten Gerichtshof.
