Ein Mann in den Vierzigern wurde von der Staatsanwaltschaft wegen schwerwiegender Steuerverstöße im Zusammenhang mit dem Betrieb zweier von ihm geleiteter Unternehmen angeklagt. Abgesehen von der angeblichen Steuerhinterziehung des Mannes in Höhe von insgesamt über 100 Millionen ISK wird ihm jedoch unter anderem vorgeworfen, ein Einkommen von 101,3 Millionen nicht angegeben zu haben.
Dem Mann wird vorgeworfen, im Betrieb einer von ihm geführten Pförtnerfirma wesentlich falsche Steuererklärungen abgegeben zu haben. Somit hat er die Vorsteuer im operativen Geschäft des Unternehmens um 41,4 Millionen zu hoch angesetzt. Gleichzeitig wird ihm vorgeworfen, die Einkommenssteuerbemessungsgrundlage des Unternehmens um 3,5 Millionen zu niedrig ausgewiesen und dadurch insgesamt rund 42 Millionen Zahlungen vermieden zu haben. Mittlerweile ist das Unternehmen bankrott.
Ihm wird auch vorgeworfen, dass er im Rahmen des Betriebs eines von ihm geleiteten Vertragsunternehmens dieses daran gehindert habe, 22,4 Millionen Mehrwertsteuer zu zahlen, doch in diesem Teil des Falles ist ein weiterer Mann mit ihm verbunden, dem ein Anteil zur Last gelegt wird von 5,3 Millionen.
Einnahmen in Höhe von 101 Millionen wurden nicht bekannt gegeben
Der ersten Person wird vorgeworfen, in den Jahren 2017–2019 Einkünfte aus der Portierfirma in Höhe von 82 Millionen und aus einer anderen Firma in Höhe von 19,3 Millionen im Jahr 2015 nicht angegeben zu haben, was einem Gesamteinkommen von 101,3 Millionen in den Jahren 2015–2019 entspricht. Dadurch vermied er die Zahlung von Einkommensteuer und Steuern in Höhe von 44,5 Millionen.
Insgesamt beläuft sich die angebliche Steuerhinterziehung des Mannes auf 109 Millionen und die des mit ihm Angeklagten auf 5,3 Millionen.
Beantragen Sie ein Geschäftsverbot
Neben dem Strafantrag für die Männer fordert die Staatsanwaltschaft, den Größeren wegen der Steuerhinterziehung zu einem Geschäftsverbot zu verurteilen. In diesem Fall wäre es ihm für die Dauer von bis zu drei Jahren untersagt, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen, Vorstandsmitglied zu sein, als Manager tätig zu werden oder das Unternehmen sonst zu leiten oder die Mehrheit der Entscheidungsrechte in einem solchen Unternehmen zu halten.
Die gesetzliche Befugnis, Menschen zu einem Berufsverbot zu verurteilen, trat im Januar 2023 in Kraft. Anfang des Jahres kam der Oberste Gerichtshof zu dem Schluss, dass der Grundsatz, dass Gesetze nicht rückwirkend seien, zwar gültig sei, dieser Grundsatz jedoch nicht ohne Präzedenzfall sei. So kann es vorkommen, dass in Fällen, in denen das Gesetz neue Maßnahmen und Regeln enthält, die es vorher nicht gab, eine Rückwirkung angewendet wird.
Darüber hinaus fordert die Staatsanwaltschaft seit Inkrafttreten des Gesetzes zunehmend, dass bei schweren Steuerverstößen Betriebsverbote verhängt werden.