Das Gericht hob die Entscheidung des Bezirksgerichts auf und kam zu dem Schluss, dass Beleidigungen gegen den Beamten die Entscheidung des Ministers beeinflusst hätten. Der Bezirksstaatsanwalt war an der Veröffentlichung des Gesetzes zur Lachszucht zur Untersuchung beteiligt.
In dem heute veröffentlichten Urteil des Landesgerichts wird das Ministerium nicht namentlich genannt und sämtliche Angaben gelöscht. RÚV berichtet, dass es sich um das Ministerium für Wirtschaft und Innovation handelt und dass die fraglichen Beleidigungen im Zusammenhang mit dem Bericht des National Audit Office über die Seeigelzucht stehen, der Anfang dieses Jahres veröffentlicht wurde. Der Antrag des Amtsleiters, die Veröffentlichung des Gesetzes zur Lachszucht um mehr als vier Wochen zu verschieben, wurde ernsthaft diskutiert. Dies hat dazu geführt, dass Lachszuchtunternehmen nach dem alten Fischzuchtgesetz die Möglichkeit erhalten, Daten an die norwegische Planungsbehörde zu übermitteln.
Der Bezirksstaatsanwalt ermittelte gegen den Mann, das Verfahren wurde jedoch eingestellt, da nicht nachgewiesen werden konnte, dass er seine Stellung missbraucht hatte.
In das Urteil gibt an, dass dem Mann bei einem Treffen im Ministerium am 31. Juli 2020 Gelegenheit gegeben wurde, seine offiziellen Positionen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Gesetzes im vergangenen Sommer zu klären. Einen Monat später gab der damalige Minister Þórdís Kolbrún Reykfjörð Gylfadóttir bekannt, dass beschlossen worden sei, seine Position als Büroleiter im Ministerium zu beenden. Bis zur Abschaffung des Amtes würden von ihm keine Arbeitsbeiträge verlangt.
Daraufhin reichte der Mann eine Schadensersatzklage gegen die isländische Regierung ein, mit der Begründung, sein Amt sei nicht faktisch abgeschafft worden. Darüber hinaus hätten der Entscheidung über seine Abweichung irrelevante Erwägungen zugrunde gelegen, genauer gesagt die oben genannten Beleidigungen.
Die isländische Regierung verwies darauf, dass die Entscheidung zur Abschaffung des Amtes bereits gefallen sei, bevor der Minister Kenntnis von den erwähnten Beleidigungen des Staatsprüfers erlangt habe. Das Landesgericht war der Ansicht, dass der Staat nicht nachgewiesen habe, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bereits in einer Sitzung am 24. Juni 2020 beschlossen worden sei, wie behauptet wurde.
Das Gericht war der Ansicht, dass die Beleidigungen gegen den Mann erhebliche Auswirkungen auf die Entscheidungen des Ministers und des Ministerpräsidenten hinsichtlich seiner Arbeit im Ministerium hatten. Unter diesen Umständen hätte der Minister den Fall im Einklang mit dem Gesetz über die Rechte und Pflichten der Staatsbediensteten behandeln müssen. Aus diesem Grund stimmte das Landsrecht zu, dass der Beamte Anspruch auf Schadensersatz in Höhe des zum Zeitpunkt seiner Ernennung verbleibenden Gehalts von 22 Millionen ISK sowie auf Schadensersatz in Höhe von 1,5 Millionen ISK hatte.
