Der allgemeine Anspruch auf Reisekostenerstattung für Gesundheitsleistungen außerhalb des Wohngebiets basiert nun auf vier Fahrten und nicht mehr auf zwei Fahrten pro Kalenderjahr.
Dies geht aus einer Mitteilung des Kabinetts hervor.
Die Verordnung von Gesundheitsminister Willums Þórs Þórsson trat am 1. Juli in Kraft und erhöhte die Zahl der Reisen auf vier.
„Dies ist ein wichtiges regionales Thema, das auch das grundlegende Ziel der Gesundheitspolitik unterstützt, den Zugang der Bürger zu Gesundheitsdiensten zu verbessern und gleichzustellen, unabhängig von ihrem Wohnort und ihrer Wirtschaft“, wird Willum in der Mitteilung zitiert.
Nicht-inländische Dienstleistungen
Parallel zur Erhöhung der Zahl der erstatteten Reisen soll auch das Antragsverfahren für die Ísllands National Health Insurance im Zusammenhang mit der Erstattung von Reisekosten vereinfacht worden sein. Bisher war für die Erstattung der Reisekosten die Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich, mit der Änderung entfällt diese Verpflichtung.
Krankenversicherte müssen bei Sjúkratyringar nur noch Reisekostenbelege und bei Ankunft in einem Krankenhaus oder einer Gesundheitseinrichtung eine Ankunftsbestätigung einreichen, heißt es in der Ankündigung.
Der Anspruch auf Reisekostenerstattung erstreckt sich auf krankenversicherte Personen für notwendige Fahrten zu Leistungen, die in ihrem Heimatgebiet nicht verfügbar sind und deren Entfernung zwischen den Orten 20 Kilometer oder mehr beträgt.
