Der Sheriff erhielt im vergangenen Jahr 1.457 Scheidungsanträge. Davon forderten 31 Anträge eine Scheidung wegen Gewalt gegen den Ehegatten oder das Kind.
Dies geht aus der Antwort des Justizministers auf die Frage von Andrés Inga Jónsson, Mitglied des Parlaments für Piraten, hervor.
Die meisten Scheidungsanträge (498) wurden auf der Grundlage von Artikel 36 des Ehegesetzes gestellt, der gilt, wenn beide Ehepartner einer Auflösung der Ehe zustimmen.
109 Anträge wegen Ehebruchs
Es gingen 109 Scheidungsanträge ein, weil der andere Ehegatte Ehebruch begangen oder ein dem Ehebruch vergleichbares Verhalten an den Tag gelegt hatte.
Dann gab es 278 Scheidungsanträge. Paare können dann nach sechs Monaten eine rechtsgültige Scheidung beantragen. Es gingen 48 Scheidungsanträge auf der Grundlage von Artikel 37 des Ehegesetzes ein, was lediglich bedeutet, dass sich die Menschen bereits wegen Unvereinbarkeit getrennt haben.
Dann gab es nicht näher bezeichnete Gründe für den Antrag auf Scheidung und andere Gründe, beispielsweise einfach, dass der andere Ehegatte nicht glaubte, in der Ehe bleiben zu können.
