Das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, dass der Schweizer Staat die Rechte einer Vereinigung älterer Frauen verletzt hat, indem er nicht auf den Klimawandel reagiert hat, hat die Frage aufgeworfen, ob Staaten, darunter Island, in irgendeiner Weise reagieren müssen. Jóna Þórey Pétursdóttir, Anwältin bei Rétti, sagt, dass es schwierig sei, Klimafragen vor isländische Gerichte zu bringen.
„Vieles davon war sozusagen schon lange bekannt. Es ist seit langem bekannt, dass das Unterlassen von Maßnahmen zum Schutz vor Umweltschäden, die Ihr Wohlbefinden und Ihre Gesundheit beeinträchtigen, eine Verletzung der Privatsphäre darstellt. Es war einfach nicht bekannt, wie es sich im Kontext des Klimawandels auswirkt, weil es ein wenig anders ist als eine spezifische Lizenzierung eines bestimmten Toxins, das Sie betrifft. Es handelt sich um ein so kompliziertes Thema wie Emissionen aus verschiedenen Orten, dass alle Länder der Welt etwas damit zu tun haben, wie das Gericht das Problem lösen könnte. Das ist eine neue große Sache in diesem Urteil.“
Gibt es hierzulande nicht viele solcher Fälle, die verklagt werden könnten?
„Tatsächlich ist die Situation im isländischen Rechtssystem so, dass es sehr schwierig ist, solche Fälle vor die isländischen Gerichte zu bringen. Sie entlassen gerne, wie es in der Schweiz geschehen ist, und das wäre notwendig, wenn ein solcher Fall hier behandelt würde, weil die Bedingungen für die Interessen, die vorhanden sein müssen, die persönlichen Interessen, die man haben muss, so streng sind damit das Gericht anerkennt, dass es seine Aufgabe ist, den Fall zu klären.
Daher ist das Schweizer Urteil im Hinblick auf die Non-Profit-Organisationen sehr interessant, da diese aufgrund gemeinsamer Interessen Probleme vor Gericht regeln sollten. Daher ist es hier im Inland sehr eng und Nichtregierungsorganisationen, insbesondere Umweltorganisationen, haben nicht so viel Zugang zu den Gerichten wie im Ausland üblich, wo man sich auf das Aarhus-Abkommen verlässt, ein Umweltabkommen, das dies direkt festlegt -Regierungsorganisationen haben Zugang, um dieses gemeinsame Interesse zu vertreten. Hier zu Hause gibt es einen Mangel, und deshalb ist das Justizsystem meiner Meinung nach für die Menschen ein wenig unzugänglich und für Umweltfragen ein wenig unzugänglich.“
