Es gibt Zweifel was wirklich ging zwischen Margrétar Friðriksdóttir Semu Erlu Serdaroglu vich Cafe Benzin im Sommer 2018. Das Landesgericht hob daher das Urteil des Bezirksgerichts auf und sprach Ersterer vom Vorwurf der Morddrohungen gegen Letzteren frei.
Dies erscheint in Gericht Nationales Gesetz, das vor einiger Zeit veröffentlicht wurde.
Im Februar vom Bezirksgericht verurteilt
Im Februar dieses Jahres verurteilte das Bezirksgericht Reykjavík Margréti zu dreißig Tagen Bewährung, weil sie im Sommer 2018 gedroht hatte, Sema Erla vor dem Café Benzin am Grensásveg zu töten.
Soll Margrét auf Englisch zu Semu gesagt haben: „Ich werde dich töten, du verdammte Schlampe“, was auf Isländisch mit „Ich werde dich töten, du verdammte Schlampe“ übersetzt werden könnte.
Daraufhin legte Margrét Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts beim Nationalgericht ein, das heute das Urteil des Bezirksgerichts aufhob und Margrét freisprach.
Unstimmigkeiten in Zeugenaussagen
Im Urteil des Landsrechts wird die Entscheidung des Gerichts erläutert, es heißt aber, dass das Landsrecht bei der Beweiswürdigung unter anderem darauf geachtet habe, dass es große Unterschiede zwischen den Beschreibungen der Zeugen über die Beziehung zwischen den beiden gebe Frauen und was den Zeugen zufolge in der Nacht, in der sich der fragliche Vorfall ereignete, zwischen ihnen passierte.
Darin heißt es auch, dass es in den Zeugenaussagen beispielsweise Widersprüche dazu gebe, ob die Kommunikation auf Isländisch oder Englisch stattgefunden habe, welche Worte geäußert worden seien und ob Morddrohungen wiederholt worden seien.
Darüber hinaus war das Nationale Gericht der Auffassung, dass die Zeugen, die von Margrétars beabsichtigten Morddrohungen berichteten, in einer Weise mit Semu in Verbindung standen, dass diese Verbindungen möglicherweise ihre Glaubwürdigkeit beeinträchtigen könnten.
Der Anklage gelang es nicht, eine Morddrohung nachzuweisen
Aufgrund der oben genannten Faktoren und anderer im Urteil dargelegter Punkte kam das Landsrecht zu dem Schluss, dass so große Zweifel an den Ereignissen zwischen Margrétar und Semu bestanden, dass es unmöglich war, zu behaupten, dass es Morddrohungen gegeben habe.
Infolgedessen kam das Landsrecht zu dem Schluss, dass es der Staatsanwaltschaft nicht gelungen war, zweifelsfrei zu beweisen, dass Margrét gedroht hatte, Sema Erla zu töten.
Das Urteil des Bezirksgerichts wurde daher vom Nationalgericht aufgehoben und Margrét Friðriksdóttir wurde nun von den Ansprüchen der Staatsanwaltschaft freigesprochen.