Nach Angaben der israelischen Regierung ist die Liste der isländischen Aufenthaltsgenehmigungsinhaber mit Familienzusammenführung einzigartig. Denn es gibt dort keinen isländischen Staatsbürger und auch niemanden mit doppelter Staatsbürgerschaft. In anderen nordischen Ländern bezieht sich das Außenministerium nur auf deren Bürger. In Gaza gibt es keinen isländischen Staatsbürger.
Eine vom Außenministerium organisierte dreiköpfige Delegation arbeitet in Ägypten daran, die Durchreise von Aufenthaltsgenehmigungen durch Familienzusammenführung aus Gaza zu finanzieren. Sie habe gut mit Vertretern der ägyptischen, israelischen und nordischen Regierungen in der Region zusammengearbeitet, heißt es auf der Website des Außenministeriums.
Das Projekt ist umfangreich und Regierungsvertreter haben alle von Institutionen in Ägypten und Israel geforderten Prozesse befolgt. Es sei nicht bekannt, wie der endgültige Zeitplan für den Fall aussehen werde, heißt es auf der Website des Ministeriums.
