Hafdís Hrönn Hafsteinsdóttir, Abgeordneter der Progressiven Partei, hält es für notwendig, Änderungen am Abschnitt über Sexualstraftaten im Strafgesetzbuch vorzunehmen, da zwei Bezirksrichter zu dem Schluss gekommen sind, Männer von Vergewaltigungsvorwürfen wegen Geschlechtsverkehr mit Kindern unter 15 Jahren freizusprechen.
Justizminister Guðrún Hafsteinsdóttir sagt, dass das Gesetz möglicherweise überarbeitet werden muss, wenn das Nationalgericht zu demselben Ergebnis kommt. Gísli Rafn Ólafsson, Mitglied des Parlaments für Piraten, vertritt die gleiche Meinung. Mittlerweile arbeitet er zusammen mit Hafdís Hränn in einer informellen, politikübergreifenden Beratungsgruppe von Parlamentariern, die mögliche Änderungen im Strafrecht prüft. Es ist möglich, dass die Gruppe prüfen wird, ob die Vergewaltigungsbestimmungen des Gesetzes geändert werden müssen.
Wie Morgunblaðið kürzlich erläuterte, wurden kürzlich zwei Urteile gefällt, in denen erwachsene Männer wegen Geschlechtsverkehrs mit Mädchen unter 15 Jahren verurteilt, aber wegen Vergewaltigung freigesprochen wurden. Die Urteile wurden vor dem Bezirksgericht Reykjaness und dem Bezirksgericht Nordwest gefällt.
Erhebliches Machtungleichgewicht
Hafdís Hränn sagt, die Urteile hätten sie überrascht. Sie glaubt, dass die Verurteilung wegen Vergewaltigung hätte erfolgen müssen.
„In beiden Fällen kann man sagen, dass das Urteil eine Überraschung war, da es sich um Geschlechtsverkehr mit einem Kind handelte.“ Nicht wegen Vergewaltigung oder Missbrauch, wie es hätte geschehen sollen. „Meiner Meinung nach ist Geschlechtsverkehr mit einem Kind, das nicht alt genug ist, um seine Einwilligung zu geben, immer eine Vergewaltigung“, heißt es in der schriftlichen Antwort von Hafdís Hranna an Morgunblaðin.
Laut Hafdís Hränn besteht ein erhebliches Machtungleichgewicht zwischen Kindern und Erwachsenen, und es sollte ein entscheidender Faktor bei der Entscheidung des Gerichts sein, wenn ein Erwachsener Geschlechtsverkehr mit einem Kind unter fünfzehn Jahren hat. Aufgrund der beiden Urteile sind rechtliche Änderungen erforderlich.
„Diese Urteile beziehen sich auf den ‚Willen des Gesetzgebers‘, was darauf hinweist, dass wir den Rahmen für diese Straftaten verschärfen müssen.“ Wenn die aktuelle Interpretation der Richter so ist, dann müssen wir natürlich den rechtlichen Rahmen verbessern und ganz klar klarstellen, dass es sich um eine Vergewaltigung handelt und dass die Strafe damit einhergeht.„
Weitere Informationen finden Sie in der Samstagsausgabe von Morgunblaðin.
