Die Familie von Lúðvík Pétursson, der am 10. Januar bei einem Sturz in eine Felsspalte in Grindavík ums Leben kam, beantragte, dass ein Gericht entscheiden solle, dass Lúðvík tot sei.
Letzte Woche genehmigte das Justizministerium den Antrag der Familie auf eine unabhängige Untersuchung des Vorfalls. Der entsprechende Brief ging Ende November bei der Familie ein. Darin heißt es, es sei beschrieben worden, die Handlungen oder Untätigkeiten in der Gegend im Vorfeld des Todesfalls zu verändern. Darin heißt es, dass eine Arbeitsgruppe zur Untersuchung des Vorfalls eingerichtet werde.
Sie haben ein berechtigtes Interesse
Nun hat die Familie beim Bezirksgericht Reykjavík Klage eingereicht, um ein endgültiges Urteil über Luðvíks Schicksal zu erwirken, da das Lögbirtingablaðin ein berechtigtes Interesse an einer gerichtlichen Lösung hat.
In der Polizei der Familie, die die gesetzlichen Erben von Lúðvík sind, heißt es, dass man mit Sicherheit davon ausgeht, dass er am 10. Januar 2024 am Vesturhóp 29 in Grindavík in eine Felsspalte gefallen ist und nun tot ist. Ludvík arbeitete an der Bodenverdichtung und dem Füllen von Rissen in Grindavík, die dort aufgrund eines Erdbebens starben.
Der Rückgang wurde im März registriert
Aus diesem Grund erließ der Bezirksrichter eine Vorladung und lud jeden, der glaubte, Informationen über den Wohnort oder das Schicks von Luðvík geben zu können, zu einer Gerichtszitzung am 12. März im Bezirksgericht Reykjavík ein. Der Fall wird dort eingetragen, um den Astrich der Familie zu besprechen. Sollete sich niemand melden, ist mit einem Verteil zu renchen, dass Luðvík als voll gültig gilt.