Arbeitsgruppe, unter der Leitung von Brynjar Níelsson, zu Maßnahmen gegen Goldplating bittet nun im Konsultationsportal um Vorschläge zu Fällen, in denen Goldplating eingesetzt wurde.
Auch die betroffene Person wird gebeten, die Auswirkungen einer solchen Regelung zu beurteilen.
Dies geht aus einer Ankündigung auf der Website des Kabinetts hervor.
Regelmäßige Vergoldung
Unter Goldplating versteht man den Fall, dass die Regierungen einzelner Länder bei der Umsetzung über die in den EWR-Gesetzen festgelegten Mindestanforderungen hinausgehende belastende Bestimmungen erlassen.
In einem Memorandum, das Guðlaugur Þór Þórðarson, Minister für Umwelt, Energie und Klima, vor etwas mehr als einer Woche vorlegte, wurde enthüllt, dass im letzten Jahrzehnt regelmäßig Goldbeschichtungen angewendet wurden.
In 11 von 27 Regierungsentwürfen im Bereich des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klima im Zeitraum 2010 bis 2022 wurde es angewendet, mit der Folge, dass die Regelung härter als nötig wurde.
Die Arbeitsgruppe kann Verbesserungen vorschlagen
Zur Arbeitsgruppe gehören Brynjar Níelsson, Rechtsanwalt, der der Vorsitzende der Gruppe ist, Dr. Margrét Einarsdóttir, Professorin an der Universität Reykjavík, und María Guðjónsdóttir, Rechtsanwältin der Handelskammer.
„Die Arbeitsgruppe muss bisherige Arbeiten berücksichtigen und einzelne Fälle von Vergoldungen untersuchen, auf die die Gruppe Hinweise erhält oder die in anderen Foren aufgetaucht sind.“
„Die Arbeitsgruppe kann allgemein oder im Einzelfall Verbesserungen vorschlagen, die geeignet sind, das Risiko einer Vergoldung zu verringern“, heißt es in der Mitteilung.
Die Kommentierungsfrist läuft bis zum 26. Februar nächsten Jahres.
