Lilja Alfreðsdóttir, Ministerin für Kultur und Handel, hat sich heute für einen Gesetzentwurf ausgesprochen, der dies vorsieht Beherbergungstätigkeiten, für die eine Betriebserlaubnis erforderlich ist, müssen in einem genehmigten Gewerbegebäude erfolgen.
Sollte der Gesetzentwurf in Kraft treten, ist die Erteilung von Genehmigungen für den Betrieb von Unterkünften in Wohngebäuden nicht mehr zulässig, wie dies nach geltendem Recht zulässig ist. Dies gilt jedoch nicht für meldepflichtige Gastfamilien für 90 Tage.
Dies geht aus einer Ankündigung auf der Website hervor des Regierungsrates.
Eine klarere Unterscheidung zwischen Wohn- und Gewerbegebäuden
Um sicherzustellen, dass die betreffende Änderung ihr Ziel erreicht, sieht der Gesetzentwurf in der Bekanntmachung auch die Verpflichtung vor, bei der Beantragung einer Betriebserlaubnis auf den Wohnungshauptplänen anzugeben, dass die Wohnung gemäß der Bauordnung zur Nutzungskategorie 4 gehört Lizenz für Beherbergungstätigkeiten.
Damit wird bei der Unterbringung eine klarere Unterscheidung zwischen Wohnraum und Gewerberaum vorgenommen und die tatsächliche Nutzung des Wohnraums berücksichtigt.
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Teil der Deckung der Nachfrage nach Wohnraum
„Der Gesetzentwurf ist Teil der Gegenmaßnahmen der Regierung auf der Angebotsseite von Wohnraum im Südwesten des Landes und trägt dazu bei, die Nachfrage nach Wohnraum zu decken.“ Mit dem Gesetzentwurf werden die Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebsgenehmigung für eine Beherbergung enger gefasst und gewährleistet, dass es sich um eine genehmigte Gewerbeimmobilie handelt. „In Zukunft ist es wahrscheinlich, dass diese Änderung dazu führen wird, dass die Betreiber ihren Betrieb gesetzeskonform ändern und das Angebot an Wohnraum in der Folge steigt“, wird Kultur- und Handelsministerin Lilja Alfreðsdóttir zitiert.
Der Gesetzentwurf betrifft nicht registrierte Gastfamilien für bis zu 90 Tage, also Unterkünfte, die es Einzelpersonen ermöglichen, ihr Zuhause für bis zu 90 Tage pro Kalenderjahr zu vermieten.
