Der Gesetzentwurf des Sozialministers zu Lohnzahlungen an Grindvíking wurde heute in Alþingi von allen abgegebenen Stimmen angenommen.
Heute fanden im Parlament die zweite und dritte Debatte über den Gesetzentwurf von Guðmundar Inga Guðbrandsson statt, der rückwirkend ab der Evakuierung von Grindvík das Überleben von Grindvíkin für drei Monate sichern soll.
Anschließend fand eine Abstimmung statt, bei der alle anwesenden Parlamentarier dem zustimmten.
Im Gesetzentwurf wurde davon ausgegangen, dass das Gesetz ab dem 11. November letzten Jahres gelten würde und somit die Löhne von Grindvíkin garantiert würden, da viele von ihnen aufgrund der Erdbeben ihre Arbeit aufgeben mussten.
Es sieht eine Höchstzahlung von 633.000 ISK an Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer vor. Allerdings sagte Guðmundur Ingi kürzlich in einem Interview mit einer Nachrichtenagentur, dass er davon ausgehe, dass das Gesetz denjenigen den vollen Lohn garantieren würde, deren Einkommen über dem festgelegten Höchsteinkommen liegt.
„Da greift der Staat ein und garantiert die Auszahlung der Gehälter bis zu einer bestimmten Höchstgrenze.“ Der Arbeitgeber erhält also diesen Zuschuss vom Staat, und wir hoffen, dass sich dadurch die Situation entspannt, sodass er den Menschen dann den vollen Lohn zahlen kann“, sagte Guðmundur Ingi.
