Das Unternehmen Fanndals Lagnir ehf. war vor dem Nationalgericht in einem Fall gegen Grindavíkurbær und Sjóvá Almennum wegen Schäden durch Sandsiegel besser.
Zwischen 2012 und 2019 verursachte Sandverwehungen vom Parkplatz des Sportzentrums in Grindavík Schäden an firmeneigenen Fahrzeugen. Der Plan war dann unbefestigt. Auch die Eigentümer Jón Fanndal Bjarnþórsson und Ingibjörg Marín Björgvinsdóttir forderten eine Entschädigung für das Grundstück.
Die Kläger forderten von der Stadt 29,3 Millionen ISK für die Innen- und Außenreinigung und stützten ihren Anspruch auf Zertifikate des isländischen Wetteramtes, in denen die Tage und der Zeitraum vom 26. Januar 2012 bis zum 21. Oktober 2019 angegeben waren.
„In der Entscheidung des Landesgerichts wurde die Schlussfolgerung des Bezirksgerichts bestätigt, dass G durch Untätigkeit bei der Reaktion auf Sandstrahlen vom Parkplatz aus schuldhaftes und rechtswidriges Verhalten gegenüber F ehf., J und I gezeigt hatte. Die Schlussfolgerung des Bezirksgerichts wurde auch bestätigt, dass die Finanzielle Ansprüche der F ehf. wegen anderer Fahrzeuge als einem wäre verjährt“, heißt es unter anderem im Urteil.
Grindavíkurbær wird verurteilt, Jóna Fanndal und Ingibjörga Marín 3,4 Millionen ISK mit aufgeschobenen Zinsen zu zahlen, aber zusätzlich muss Grindavíkur zusammen mit Sjóvá Almenn der Firma Fanndals Lögn 338.000 ISK mit aufgeschobenen Zinsen zahlen.
Grindavíkurbær wurde von den Schadensersatzansprüchen von Jón und Ingibjargar freigesprochen.
