Das Bezirksgericht Reykjavík hat einen Mann in den Sechzigern wegen schwerer Körperverletzung zu einer sechsmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Mann gestand seine Tat vor Gericht offen.
Er wurde außerdem dazu verurteilt, dem Mann 250.000 ISK zu zahlen. als Entschädigung.
Der Bezirksstaatsanwalt hat den Mann im August wegen besonders gefährlicher Körperverletzung angeklagt, indem er in der Nacht vom Donnerstag, dem 4. August 2022, vor einer Bar in Austurstræti in Reykjavík ein Glas auf den Kopf einer anderen Person geworfen oder darauf geschlagen hat. Der Mann, der das Glas verschluckt hatte, erlitt einen 15 mm tiefen vertikalen Kratzer an der rechten Augenbraue und einen Kratzer an der rechten Wange.
In dem Urteil des Landgerichts vom 14. November, das heute veröffentlicht wurde, heißt es, dass bei der Strafzumessung berücksichtigt worden sei, dass der Angeklagte zuvor keine Straftat begangen habe. Auch sein offenes Geständnis im Ermittlungsverfahren und hier vor Gericht wird berücksichtigt.
Trunkenheit entbindet die Person nicht von der Strafbarkeit
Dem Polizeibericht zufolge war der Mann zum Zeitpunkt des Vorfalls stark alkoholisiert. „Obwohl ihn das nicht von der Strafbarkeit entbindet, vgl. Artikel 17 des Allgemeinen Strafgesetzbuches, das erklärt seine wütende Reaktion. „Der Angeklagte bedauert sein Verhalten zutiefst“, heißt es im Urteil.
Das Gericht geht davon aus, dass es sich um eine schwere Tat handelte, die durchaus schlimmer hätte ausgehen können, doch in diesem Fall erlitt der andere Mann keine bleibende Körperverletzung.
„Möge der Angeklagte klarstellen, dass es wahrscheinlich war, dass das Opfer durch die Verwendung einer Flasche geschädigt wurde.“
Zusätzlich zur Schadensersatzzahlung wurde der Mann zur Zahlung der Anwaltskosten und der Verteidigungskosten des bestellten Verteidigers verurteilt, insgesamt 150.000 ISK.
