„Man spürt, dass die Regierung durchaus bereit ist, diese Angelegenheit zu Ende zu bringen. Es ist wichtig, dass dies abgeschlossen wird, denn leider gibt es viele Beispiele, die seine Bedeutung unterstreichen.“
Das sagt Jón Viðar Matthíasson, Feuerwehrchef der Hauptstadtregion, zu einem Gesetzentwurf, der seiner Meinung nach die Arbeit der Feuerwehrleute erleichtern soll.
Derzeit besteht keine Meldepflicht für diejenigen, die Gewerberäume zum Wohnen vermieten. Hauseigentümer sind in der Rechnung verpflichtet, ihren Wohnort und die Anzahl der dort lebenden Personen anzugeben. Durch die Pflicht zur Eintragung in das nationale Register hätte die Feuerwehr Zugang zu den Informationen. Dies wäre eine dauerhaftere Lösung als die ständige Durchführung von Wohnungsbesichtigungen oder -bewertungen.
„Das sollte uns die Arbeit erleichtern“, sagt Jón Vidar, doch es ist erst kurze Zeit her, dass in Stangarhyl ein Feuer ausbrach. Einer liegt schwer erkrankt im Krankenhaus.
Nach einem Brand in Bræðraborgarstíg 1, bei dem im Sommer 2020 drei Menschen starben, wurde in den Jahren 2021 und 2022 eine Kartierung von Wohnungen in Gewerbegebäuden im Hauptstadtgebiet durchgeführt.
„Die seitdem sehr intensive Arbeit hat zu einem Gesetzentwurf geführt, von dem ich voll und ganz überzeugt bin, dass er noch vor Weihnachten verabschiedet wird.“ „Die Regierung und die lokalen Behörden sind fest davon überzeugt, dass Änderungen im rechtlichen Umfeld erforderlich sind“, fügt er hinzu.
Kann in unmittelbarer Gefahr eindringen
Der Gesetzentwurf verschärft auch die Bestimmungen über die Erlaubnis von Inspektoren, Wohnräume auf Anordnung eines Richters zu betreten. Die Bestimmung sieht vor, dass der Richter drei Tage Zeit hat, um zu antworten, wenn der Eigentümer sich weigert, die Inspektoren hereinzulassen. Eine solche Frist gibt es laut Jón Viðar jedoch bisher nicht.
Der Gesetzentwurf enthält außerdem eine Ausnahmeregelung, die besagt, dass die Feuerwehr das Gebäude ohne richterliche Entscheidung betreten kann, wenn der Feuerwehrchef feststellt, dass eine unmittelbare Gefahr besteht.

