Isavia wartet derzeit auf den Freispruch des Obersten Gerichtshofs gegen den isländischen Staat und den Flugzeugvermieter ALC. Es bleibt unklar, ob und wie das Unternehmen reagieren wird.
mbl.is berichtete gestern, dass der Flugzeugvermieter ALC und der isländische Staat vor dem Obersten Gerichtshof von Isavias Ansprüchen freigesprochen worden seien, der Fall aber die Beschlagnahme eines Airbus-Jets durch das Unternehmen gegen die Schulden der Fluggesellschaft Wow Air betrifft.
„Isavia überprüft das Urteil und prüft unter anderem, ob das Unternehmen in irgendeiner Weise darauf reagieren muss“, heißt es in einer schriftlichen Antwort von Isavia auf die Anfrage von mbl.is.
Das Unternehmen beabsichtigt derzeit nicht, das Urteil weiter zu kommentieren.
Ein Flugzeug, das Wow gechartert hatte, am Boden bleiben lassen
Das Jahr 2019 entmutigt Isavia Der ALC-Jet startet vom Flughafen Keflavík aufgrund überfälliger Forderungen gegen Wow Air, die den Jet geleast hatte, deren Vermögen jedoch in die Insolvenz gegangen war.
Geschah dies auf der Grundlage des geltenden Flugverkehrsgesetzes?
Das Bezirksgericht von Reykjaness erlaubte den von ALC geforderten Einbau in den Jet und dieser wurde anschließend außer Landes geflogen.
Isavia rHoden Dann Der Schadensersatzanspruch gegen ALC stützte sich im Wesentlichen auf das objektive Entschädigungsprinzip im Vollstreckungsgesetz von 1989, gegenüber dem anderen Beklagten im Fall, dem isländischen Staat, jedoch auf dem Schuldprinzip (allgemeines Entschädigungsprinzip).
Zur Zahlung von Anwaltskosten und Operationen in Höhe von vier Millionen verurteilt
ALC reichte daraufhin Widerklage gegen Isavia ein und begründete dies damit, dass Isavias Verhalten bei der Verhinderung des Abflugs des Airbus-Flugzeugs vom Flughafen Keflavík rechtswidrig und schuldhaft gewesen sei.
Als es an der Zeit war, zu beurteilen, ob die umstrittene Vollstreckungsanordnung aufrechterhalten würde, vertrat der Oberste Gerichtshof die Auffassung, dass erhebliche Ansprüche gegenüber einer Justizbehörde geltend gemacht würden, die auch Zahlungszwang beinhalteten, insbesondere in den Fällen, in denen sich die Ansprüche gegen den Eigentümer eines Flugzeugs richteten hätte kein Anspruchs-Rechts-Verhältnis zum Flughafenbetreiber gehabt.
Isavia wurde vom Anspruch von ALC auf zwei Zahlungen freigesprochen, andererseits wurden die Ansprüche von ALC vom Bezirksgericht abgewiesen, als der Fall dort verhandelt wurde. Am Ende wurde Isavia verurteilt, ALC insgesamt drei Millionen ISK für die Bearbeitung des Falles auf allen Gerichtsebenen zu zahlen. Am Ende wurde Isavia verurteilt, ALC eine Million Kronen an Gerichtskosten vor dem Obersten Gerichtshof zu zahlen.
