Kleinere unabhängige Brauereien können aufgrund der Änderungen, die heute während der zweiten Debatte in Althingi an der sogenannten Bandregel vorgenommen wurden, einen halben Rabatt auf die Alkoholsteuer erhalten. Es gab eine Abstimmung über zahlreiche Änderungsanträge zum Gesetzentwurf, der normalerweise dem Haushalt und zusätzlichen Haushaltsgesetzen beiliegt.
Sowohl der Vorsitzende des Wirtschafts- und Handelsausschusses als auch der Finanzminister äußerten in ihren Reden im Zusammenhang mit der Abstimmung ihre Zufriedenheit mit diesem Schritt.
Teitur Björn Einarsson, Parlamentsabgeordneter der Unabhängigkeitspartei und Vorsitzender des Wirtschafts- und Handelsausschusses, bezeichnete die Änderung als sehr bedeutsam. „Im Hinblick auf die öffentliche Gesundheit lässt es sich vielleicht nicht in einigen Promille messen, aber es ist sehr stark, sehr stark für die beteiligten Hersteller“, sagte er.
Auch Finanzminister Þórdís Kolbrún Reykfjörð Gylfadóttir begrüßte diese Änderung und sagte, sie werde kleine Unternehmen und Unternehmen fördern, die in vielen Teilen des Landes entstanden sind.
Als Kleinproduzent gilt dem Gesetzentwurf zufolge, wer weniger als 2,5 Millionen Zentiliter reinen Weinbrand pro Jahr produziert. Der Hersteller darf nicht mehrheitlich im Besitz eines anderen Herstellers alkoholischer Getränke sein.
Der Gesetzentwurf hat nun seine zweite Lesung abgeschlossen und muss nur noch eine dritte Lesung durchlaufen, bevor er in Kraft tritt.
