Die Kosten des Staates für den Rechtsschutz von Antragstellern auf internationalen Schutz beliefen sich über einen Zeitraum von mehr als vier Jahren, von 2018 bis Ende April 2022, auf fast 1,6 Milliarden ISK.
Diese Dienstleistung wurde vom Roten Kreuz auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen ihm, dem Justizministerium und der Einwanderungsbehörde im Anschluss an eine vorherige Ausschreibung übernommen. Dies erscheint in die Antwort des Justizministers zur Frage von Althingman Birgis Þórarinsson.
Mehr über den Fall können Sie im heutigen Morgunblaði lesen.