Neue Leitlinien für gebührenpflichtige Parkplätze in Island veröffentlicht
Island reagiert auf Beschwerden über Parkgebühren: Neue Leitlinien der Verbraucherbehörde sollen Transparenz schaffen, versteckte Zusatzkosten verhindern und klare Regeln für Betreiber gebührenpflichtiger Parkplätze festlegen.
Im Januar 2026 hat die isländische Verbraucherbehörde Neytendastofa neue Leitlinien für gebührenpflichtige Parkplätze veröffentlicht. Anlass waren zahlreiche Beschwerden von Verbrauchern sowie wiederholte Beanstandungen gegenüber Betreibern von Parkflächen.
Die Leitlinien verfolgen mehrere Ziele:
Schutz der Verbraucher vor unklaren oder irreführenden Informationen
Schaffung einheitlicher Mindeststandards für Parkplatzbetreiber
Erhöhung der Transparenz bei Preisen, Zahlungsarten und Zusatzkosten
Sie gelten für alle Unternehmen, die in Island Parkgebühren erheben, unabhängig davon, ob es sich um Parkplätze in Städten, Parkhäuser, touristische Attraktionen oder Parkflächen an Natursehenswürdigkeiten handelt.
Ein zentrales Element der Leitlinien ist die Verpflichtung, Verbraucher rechtzeitig und eindeutig zu informieren. Alle wesentlichen Informationen müssen vorliegen, bevor eine Zahlungspflicht entsteht.
Dazu gehören insbesondere Angaben darüber,
ob ein Parkplatz gebührenpflichtig ist
für welche Zeiträume die Gebührenpflicht gilt
ob Gebühren nur an bestimmten Tagen oder Uhrzeiten erhoben werden
ob eine Gebührenpflicht erst nach einer bestimmten Parkdauer einsetzt
Verbraucher sollen bereits beim Einfahren oder Betreten eines Parkplatzes erkennen können, ob und unter welchen Bedingungen Kosten entstehen.
Abgrenzung des Gebührengebiets
Das gebührenpflichtige Gebiet muss klar und eindeutig abgegrenzt sein. Verbraucher müssen jederzeit erkennen können, ob sich ihr Fahrzeug innerhalb eines kostenpflichtigen Bereichs befindet.
Dies ist besonders relevant bei,
großflächigen Parkplätzen
Parkhäusern mit mehreren Ebenen
touristischen Gebieten mit angrenzenden kostenlosen Parkflächen
Arealen, in denen mehrere Betreiber tätig sind
Wenn ein Wechsel zwischen Parkflächen verschiedener Betreiber möglich ist, muss klar erkennbar sein, welchem Gebührenbereich der Parkplatz zuzuordnen ist.
Angaben zum Betreiber und Vertragspartner
Verbraucher müssen wissen, mit wem sie einen Vertrag schließen. Die Leitlinien verlangen daher klare Informationen zu,
Name des Parkplatzbetreibers
Kontaktmöglichkeiten
Orten, an denen weiterführende Informationen erhältlich sind
Diese Angaben sind besonders wichtig für Rückfragen, Reklamationen oder Streitfälle im Zusammenhang mit der Parkgebühr.
Preisangaben und Berechnung der Gebühren
Preisinformationen gelten als zentrale Entscheidungsgrundlage für Verbraucher. Die Leitlinien unterscheiden zwischen verschiedenen Preismodellen.
Bei Pauschalpreisen ist anzugeben,
der vollständige Endpreis
der Zeitraum, für den dieser Preis gilt
Bei zeitabhängigen Tarifen müssen offengelegt werden,
der Preis pro Zeiteinheit, zum Beispiel pro Stunde
die Art der Zeitmessung
gegebenenfalls geltende Mindestzeiten oder Rundungen
Ist ein Endpreis im Voraus nicht bestimmbar, müssen alle preisrelevanten Faktoren transparent dargestellt werden.
Zusatzgebühren und weitere Kosten
Zusatzkosten dürfen nicht verborgen oder nur pauschal angekündigt werden. Die Leitlinien verlangen klare Angaben zu allen zusätzlichen Gebühren.
Dazu zählen unter anderem,
Gebühren für bestimmte Zahlungsarten
Kosten bei verspäteter Zahlung
Bearbeitungsgebühren
Gebühren für das Zusenden einer Zahlungsaufforderung
Die Höhe jeder Zusatzgebühr muss klar ausgewiesen werden.
Zahlungsmethoden und deren Bedingungen
Betreiber müssen alle verfügbaren Zahlungsmethoden verständlich erläutern. Verbraucher müssen erkennen können, wie die Zahlung zu erfolgen hat.
Die Leitlinien verlangen Angaben zu,
allen angebotenen Zahlungsarten, etwa Parkautomat, App, Website oder nachträgliche Zahlung
Voraussetzungen für die Nutzung einzelner Zahlungsarten
Zahlungsfristen und zeitlichen Beschränkungen
Unterscheiden sich die Kosten je nach Zahlungsart, müssen die jeweiligen Preise klar angegeben werden.
Folgen bei Nichtzahlung
Verbraucher müssen im Voraus darüber informiert werden, welche Folgen eine nicht oder verspätet erfolgte Zahlung hat.
Dazu gehören Informationen über,
mögliche Maßnahmen bei ausbleibender Zahlung
zusätzliche Kosten oder Gebühren
Fristen zur Begleichung der Parkgebühr
Insbesondere bei kamerabasierten Parksystemen, bei denen Forderungen nachträglich an den Fahrzeughalter gestellt werden, müssen Verbraucher Zugang zu vollständigen und verständlichen Informationen erhalten.
Anforderungen an Beschilderung und Informationsdarstellung
Alle wesentlichen Informationen müssen direkt auf dem Parkplatz bereitgestellt werden. Die Leitlinien stellen dabei klare Anforderungen an die Darstellung:
Informationen müssen gut sichtbar und leicht lesbar sein
sie müssen vor dem Parken wahrnehmbar sein
bei großen oder komplexen Parkflächen können mehrere Schilder erforderlich sein
Digitale Lösungen wie QR-Codes, Apps oder Webseiten dürfen nur für ergänzende Informationen genutzt werden und können die Pflicht zur Vor-Ort-Information nicht ersetzen.
Rechtliche Einordnung
Die Leitlinien haben keinen Gesetzescharakter, spiegeln jedoch die maßgebliche Auslegung der geltenden Verbraucherschutz- und Preisangaberegeln durch die isländische Verbraucherbehörde wider.
Für Betreiber gebührenpflichtiger Parkplätze bedeuten sie einen erhöhten Anpassungsbedarf. Für Verbraucher sollen sie mehr Transparenz, bessere Orientierung und weniger unerwartete Kosten beim Parken in Island bringen.
Der große Island-Parkgebühren-Guide: Alle kostenpflichtigen Parkplätze, Apps, Preise und eine Karte. So vermeidest du Kostenfallen auf deinem Roadtrip.
Nach jahrelangem Stillstand wollen Gemeinde und Grundstückseigentümer die touristische Entwicklung am Seljalandsfoss gemeinsam neu aufstellen – mit Fokus auf...