Das Bezirksgericht Reykjaness hat einen Mann wegen Geldwäsche zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt.
Anschließend wurde der Mann zur Zahlung seines Anwaltshonorars in Höhe von 322.400 ISK verurteilt.
Gewinne aus dem Verkauf von Medikamenten
In der Anklage gegen den Mann heißt es, er habe vom 23. bis 26. Februar dieses Jahres insgesamt 49.100 Euro, was 7,3 Millionen isländischen Kronen entspricht, in bar von einer oder mehreren unbekannten Personen angenommen. Bei den Geldern handelt es sich um Erlöse aus dem Verkauf und Vertrieb von Betäubungsmitteln und gegebenenfalls anderen schweren Straftaten.
„Durch sein Verhalten hat der Angeklagte Erlöse aus Straftaten erlangt, die Erlöse einbehalten, die Erlöse weitergegeben und verschwiegen sowie Informationen über deren Herkunft, Art, Standort und Verwendung“, heißt es in der Anklageschrift.
Die Polizei forderte die Verurteilung des Mannes zu einer Strafe und die Übernahme sämtlicher Gerichtskosten.
Anschließend wurde gefordert, dass die Euro gerichtlich beschlagnahmt und auf dem Bankkonto des Polizeichefs in Suðurnes aufbewahrt werden.
Ein unverhohlenes Geständnis
Der Mann wurde am 26. Februar in Leifsstöð festgenommen, als er mit den Euros in seinem Besitz auf dem Weg zu einem Flug war. Er bekannte sich in dem Fall schuldig und stimmte den Aufzeichnungsforderungen der Polizei zu.
Die Verteidigung beantragte, den Mann mit der mildesten gesetzlich zulässigen Strafe zu verurteilen.
Das Urteil besagt, dass ein klares Geständnis als Beweis dafür gilt, dass der Mann das ihm in der Anklage vorgeworfene Verhalten schuldig gemacht hat.
Bei der Festsetzung der Strafe wurde berücksichtigt, dass der Mann die Tat gestanden hatte, andererseits aber bei seiner Festnahme beträchtliches Geld bei sich hatte.
Acht Monate Haft
Der Mann wurde zu acht Monaten Gefängnis verurteilt.
Das Urteil sieht vor, dass die Vollstreckung der sechsmonatigen Strafe aufgeschoben und nach Ablauf von drei Jahren seit der Urteilsverkündung aufgehoben wird, wenn der Angeklagte weiterhin auf allgemeine Bewährung entlassen wird.
Von der Strafe werden die gesamten Hafttage abgezogen, die er vom 27. Februar bis 12. März verbracht hat.