Blaðamannafélag Íslands (BÍ) lehnt das Drohnenverbot in der Gegend um Grindavík ab und fordert die Behörden auf, Journalisten den Zugang zu der Gegend zu erleichtern, sowohl unter den aktuellen Bedingungen als auch im Falle eines Ausbruchs.
Ein Bericht wurde nun an den Polizeichef in Suðurnes, die öffentliche Sicherheit und die Transportbehörde gesendet, wie es heißt BÍs Aussage.
Kein Verweis auf Rechtsquellen
Samgungstofa gab heute bekannt, dass Drohnenflüge über und in der Nähe von Grindavík aufgrund eines bevorstehenden Vulkanausbruchs verboten sind. In der Ankündigung wird das Verbot nicht begründet und es gibt keinen Hinweis auf Rechtsquellen.
Es sollte notiert werden Drohnenflüge der Nationalpolizei, des Zivilschutzes und der isländischen Küstenwache sind laut der Website des schwedischen Transportamts von dem Verbot ausgenommen.
Nach Bekanntgabe des Verbots wurde eine Durchsuchung durchgeführt Erklärungen zu mbl.is bei Samgungstofa. Nach Angaben des Informationsbeauftragten dient das Drohnenverbot zum einen dazu, dass die Luftwaffe mögliche wissenschaftliche Flüge nicht behindert und zum anderen um sicherzustellen, dass sich Personen nicht im definierten Gefahrenbereich aufhalten.
Gute Kommunikationskanäle sind wichtig
„„Fotografen, Videofilmer und andere Journalisten, die in gefährlichen Bereichen arbeiten, müssen natürlich größte Vorsicht walten lassen und darauf achten, keine Gefahr für Wissenschaftler und Retter zu schaffen“, heißt es in der BÍ-Erklärung, die sich unter anderem auf einen Nachrichtenbericht bezieht. Ist.
„Unter diesen Umständen ist es daher wichtig, dass es gute Kommunikationskanäle zwischen Journalisten und den Behörden gibt, damit die Sicherheit von Wissenschaftlern und Rettern gewährleistet werden kann, sobald Bilder der Ereignisse mit der Öffentlichkeit geteilt werden.“ Nach Ansicht des isländischen Journalistenverbandes ist es jedoch ungewöhnlich, dass die Behörden Drohnenflüge von Journalisten am Arbeitsplatz komplett verbieten.“
Die Augen und Ohren der Öffentlichkeit
In der Erklärung heißt es auch, dass die Rolle von Journalisten in einer Katastrophensituation darin bestehe, die Augen und Ohren der Öffentlichkeit zu sein und den Menschen die klarsten und genauesten Informationen über die Ereignisse, einschließlich Filmmaterial, zu übermitteln.
„Auf der Website der schwedischen Transportbehörde heißt es, dass Drohnenflüge der Landespolizei, des Zivilschutzes und der isländischen Küstenwache von dem Verbot ausgenommen seien. Der Journalistenverband der Inseln hält es für normal, dass auch berufstätige Journalisten davon ausgenommen sind. Gleichzeitig möchte das Unternehmen die Bedeutung eines allgemeinen Zugangs für Journalisten zum Sperrbereich betonen, soweit möglich und in Absprache mit den Behörden.„
Fordert das Unternehmen an Ich bitte den Chef der Polizei, der öffentlichen Sicherheit und des Zentralamts für Transportwesen, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um den Zugang für Journalisten zu erleichtern.
