Nach dem tragischen Unfall am vergangenen Samstag, bei dem ein neunjähriges deutsches Mädchen am Strand von Reynisfjara ums Leben kam, werden die Sicherheitsmaßnahmen in dem beliebten, aber gefährlichen Küstenabschnitt verschärft. Künftig wird die rote Warnleuchte des Wellenwarnsystems früher aktiviert, sobald das Meer den markanten Felspfeiler erreicht. Dann ist der Zugang zur Höhle Hálsanefshellir und dem Bereich bei den Basaltsäulen verboten.
Die Entscheidung wurde heute bei einem Krisentreffen getroffen, an dem unter anderem Grundbesitzer, Vertreter der Ferðamálastofa (Isländisches Fremdenverkehrsamt), die Polizei Südislands, das Rettungsteam Víkverji und SafeTravel teilnahmen.
„Sobald das Meer den Felspfeiler umspült, springt das Licht auf Rot. Dann bleibt man oben am Uferkamm – ein Abstieg ist nicht erlaubt“, erklärt Íris Guðnadóttir, Grundbesitzerin in Reynisfjörður. Dort soll künftig ein Sperrtor mit Kette oder Stange die Sperrung zusätzlich verdeutlichen.
Warnsystem wird erweitert – Tourismusverband finanziert Nachrüstung
Das bestehende Wellenvorhersagesystem, das unter anderem mit einem Wellenradar, Polizeikameras und einem Frühwarnsystem der Straßenverwaltung arbeitet, soll an die sich verändernde Natur – etwa durch Küstenerosion oder steigenden Meeresspiegel – angepasst werden. Die Erneuerung der Technik wird vom isländischen Tourismusverband finanziert.
Bereits 2022 wurden erste Warnleuchten und Informationsschilder installiert. Eines dieser Schilder – das eine Karte mit farblich markierten Gefahrenzonen zeigte – wurde vor wenigen Wochen bei einem Sturm weggefegt. Es soll nun ersetzt werden.
Immer wieder tödliche Unfälle – vor allem bei den Basaltsäulen
Die Sicherheitslage am Strand bleibt besorgniserregend: Seit 2007 sind hier sechs Menschen ums Leben gekommen, davon vier durch Ertrinken. Die drei letzten Unfälle – darunter der aktuelle – ereigneten sich alle im unmittelbaren Bereich der Basaltsäulen. Dort bilden sich bei starkem Wellengang tückische Strömungen. Wer zur beliebten Hálsanefshellir-Höhle möchte, muss genau an diesem Abschnitt entlanglaufen.
Trotz zahlreicher Warnungen in sozialen Medien, Blogs und Websites missachten viele Besucher die Hinweise und bringen sich selbst und potenzielle Retter in Lebensgefahr. Sicherheitsexperte Dagbjartur Kr. Brynjarsson vom Tourismusverband betont: „Es wird immer Menschen geben, die Sperren ignorieren. Aber niemand sollte überrascht sein, wenn ein Bereich aus Sicherheitsgründen gesperrt ist.“
Regelmäßige Kontrollen geplant
Eine Sicherheitsgruppe, bestehend aus Grundbesitzern, Tourismusvertretern, SafeTravel und Rettungskräften, soll künftig regelmäßig die Situation am Strand überprüfen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen beschließen.
„Besuch auf eigene Gefahr – keine Haftung ohne konkreten Verstoß“
Der renommierte Anwalt am Obersten Gerichtshof, Sigurður Guðni Guðjónsson, hat sich auf Facebook entschieden gegen die juristische Einschätzung des ehemaligen Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Róbert R. Spanó, ausgesprochen. Anlass war ein in Vísir veröffentlichter Artikel von Róbert, in dem er die These aufstellte, der isländische Staat könne bei tödlichen Unfällen in Reynisfjörður haftbar gemacht werden. Sigurður nennt diese Aussage falsch und juristisch unhaltbar.
Laut Sigurður besuchen Menschen den Strand von Reynisfjara grundsätzlich auf eigene Gefahr. Weder der Staat noch die Grundbesitzer könnten für Unfälle haftbar gemacht werden, außer es liege ein klar nachweisbarer Verstoß gegen geltende Sorgfaltspflichten vor. Dies wäre nur dann der Fall, wenn ein fahrlässiges oder rechtswidriges Verhalten ursächlich für einen Unfall wäre.
„Diese Orte befinden sich in Privatbesitz, niemand benötigt eine Genehmigung, um sich dort aufzuhalten – aber wer das tut, trägt die Verantwortung für sein Handeln selbst“, so der Jurist. Die tödlichen Unfälle am Strand von Reynisfjörður seien kein Ergebnis höherer Gewalt im Sinne einer Naturkatastrophe, sondern Folge bekannter Naturbedingungen, die jeder Tourist berücksichtigen müsse.
Staatliche Eingriffe sind nicht immer die Lösung
In seinem abschließenden Kommentar lehnt Sigurður eine gesetzliche Regelung ab, die Naturbesitzer oder Tourismusbetreiber zu umfassenden Sicherheitsmaßnahmen verpflichten würde. „Gemäß dem Grundprinzip des Deliktsrechts muss jeder, der in die isländische Natur eingreift, allein für die Folgen oder Ergebnisse dieser Eingriffe verantwortlich sein – nicht der Staat“, betont er.
Seine klare Botschaft: Mehr Regulierung schützt nicht automatisch vor Selbstüberschätzung – und Natur bleibt Natur.
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