Präsidentschaftskandidat Viktor Traustason sagt in einer Erklärung, die er soeben an die Medien geschickt hat, dass er glaubt, dass seine Unterschriftenlisten alle in der Verfassung festgelegten Bedingungen für die Präsidentschaftskandidatur erfüllen.
In seiner Erklärung sagt er, dass er zweitausend Unterschriften auf Papieren eingereicht habe, diese aber alle als ungültig galten, da er seine Listen so erstellt habe, dass die Leute ihren Namen, ihre Sozialversicherungsnummer und ihr Datum, aber nicht ihren Namen, aufschreiben müssten , Sozialversicherungsnummer und juristische Adresse. Viktor erhielt also nur 69 gültige Unterschriften, die er jedoch elektronisch erhielt.
„Die Verfassung enthält Anweisungen zur Wählbarkeit für das Präsidentenamt, einschließlich eines Mindestalters und der Empfehlung von mindestens 1.500 Wahlberechtigten. Ich war davon überzeugt, beide Bedingungen erfüllt zu haben. Mehr sagt die Verfassung nicht, legt aber fest, dass durch Gesetz nähere Regelungen getroffen werden können. „Das geschah 1945 mit dem Gesetz über die Kandidatur und Wahl für den isländischen Präsidenten, aber Alþingi hat dieses Gesetz inzwischen aufgehoben, es aber nicht durch ein anderes Gesetz ersetzt“, heißt es in Viktors Erklärung.
Er ist daher der Ansicht, dass seine Empfehlungsliste alle in der Verfassung der Republik festgelegten Bedingungen für die Wählbarkeit für das Präsidentenamt erfüllt.
Lehnt die Entscheidung der Nationalen Wahlkommission ab
„In der Entscheidung der Nationalen Wahlkommission heißt es, dass für Präsidentschaftswahlen dieselben Regeln gelten wie für Parlaments- und Kommunalwahlen, aber ich lehne dies ab, da die von der Nationalen Wahlkommission angeführte Bestimmung besagt, dass der Minister eine Verordnung darüber erlässt Form und Inhalt von Kandidatenlisten“, sagt Viktor weiter.
Er ist daher der Meinung, dass die Nationale Wahlkommission „ihre Rechtskenntnisse überprüfen muss, wenn sie glaubt, dass die Verfassung in der Art und Weise verfälscht wird, wie sie es in ihrer Entscheidung tut.“
„Es mangelt einfach an der Rechtslage, was die Wohnsitzvoraussetzung angeht, und deshalb sollte die Verfassung gelten und meine Empfehlungslisten gültig sein“, sagt auch Viktor.
Dann sagt Viktor am Ende seiner Erklärung, dass die Nationale Wahlkommission „das Diskriminierungsverbot der Verfassung grob verletzt hat, als mehreren Kandidaten das Wochenende gegeben wurde, um ihre Unterschriftenlisten zu korrigieren und weitere zu sammeln, ich aber nie wegen etwaiger Probleme kontaktiert wurde.“ meine Listen.“
