Die staatliche Beschaffung wird eingestellt und die Aufgaben der Organisation werden auf die Finanzverwaltung übertragen. Die Position des Direktors für öffentliches Beschaffungswesen wird gestrichen, anderen Mitarbeitern der Organisation wird jedoch eine Stelle bei der Finanzverwaltung angeboten.
Dies geht aus dem Gesetzesentwurf im Samráðsgátt hervor und bezieht sich auf die Änderung des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen. Der Gesetzentwurf wird von Þórdís Kolbrúna Reykfjörð Gylfadóttir, Minister für Finanzen und Wirtschaft, vorgelegt.
In der Stellungnahme zum Gesetzentwurf heißt es, dass auf der Grundlage der im Gesetzentwurf enthaltenen Quellen geplant ist, dass die staatliche Finanzverwaltung die Institution sein wird, die die Aufgaben des öffentlichen Beschaffungswesens übernehmen wird.
Bei größeren Projekten fehlt die Wirkung
Es wird außerdem vorgeschlagen, das Gesetz über den Berufungsausschuss für Ausschreibungen zu ändern und klarer festzulegen, dass sich die Arbeit des Berufungsausschusses nur auf den Gegenstand der bei ihm eingereichten Beschwerde beschränkt.
Rikuskaup fungiert seit 1949 als zentrale Beschaffungsorganisation des Staates. Die Aufgabe der Organisation besteht darin, Einkäufe für Regierungsstellen auszuschreiben und Rahmenverträge aufrechtzuerhalten. Das Institut beschäftigt 24 Mitarbeiter und finanziert seinen Betrieb sowohl aus Beiträgen der Staatskasse als auch aus Sondererträgen.
„Es handelt sich um eine kleine Einheit, der die Schlagkraft für größere Projekte und Herausforderungen fehlt.“ „Es wird als notwendig erachtet, Änderungen an den institutionellen Regelungen des Gesetzes einzuleiten und es gezielter und flexibler in der Umsetzung zu gestalten und sicherzustellen, dass es eine leistungsfähigere Wissensinstitution gibt, die effiziente Regierungsabläufe unterstützt und über größere Fähigkeiten zur Bewältigung der digitalen Transformation verfügt.“ Datenverarbeitung“, heißt es in der Stellungnahme des Gesetzentwurfs.
Von der Vergoldung abgezogen
In dem Bericht heißt es, dass im Jahr 2015 eine Komplettrevision des Vergaberechts durchgeführt wurde, die weitgehend auf einer europäischen Richtlinie aus dem Jahr 2014 basiert. Nachdem der Gesetzentwurf im Herbst 2016 jedoch in Kraft trat, wurde klar, dass dies der Fall sei Bestimmte Bestimmungen mussten gemäß der Richtlinie geändert werden, um sicherzustellen, dass die Auslegung der im Gesetz enthaltenen Bestimmungen mit dem EWR-Recht übereinstimmte.
„Mit den Gesetzesänderungen werden auch die im Gesetz vorkommenden isländischen Sonderregelungen (die oft als Goldplating bezeichnet werden) reduziert und andere in der Praxis klarer gestaltet“, heißt es in dem Bericht.
Die Direktorin von Rískiskaupu ist Sara Lind Guðbergsdóttir, und sie wird bis zum 31. März dieses Jahres zur Direktorin ernannt.

