Das Landesgericht hat das Urteil gegen Fjölnir Guðsteinsson in einem Vergewaltigungsfall abgemildert und ihn vom Anspruch des Opfers auf höheren Schadensersatz freigesprochen.
Der Fall hat eine lange Vorgeschichte, doch 2018 wurde Fjölnir vom Bezirksgericht Suðurland wegen Vergewaltigung der Frau zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt, die sie aufgrund von Schlafentzug und Trunkenheit nicht stoppen konnte.
Daraufhin legte Fjölnir Berufung beim Landesgericht ein, erhielt jedoch stattdessen eine härtere Strafe, d. h. zwei Jahre und sechs Monate. Er beantragte eine Wiederaufnahme des Falles und der Wiederaufnahmeantrag wurde genehmigt.
Das Landesgericht entschied daraufhin im Januar dieses Jahres, die Strafe auf 18 Monate Gefängnis zu reduzieren. Das Opfer beantragte daraufhin die Verurteilung der Angeklagten zur Zahlung ihres Schadensersatzes in Höhe von 2.000.000 ISK. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt und die ursprüngliche Entschädigung von 1.200.000 ISK sei korrekt ermittelt worden.
Sagt rein Gericht Das Landesgericht stellte fest, dass Fjölnirs Aussage nicht glaubwürdig war, seine Strafe wird jedoch dennoch als richtig festgelegt angesehen, eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Aufgrund der Schwere und Art der Straftat des Angeklagten wird eine Aussetzung der Strafe nicht als angemessen erachtet.
