Ein Mann in den Dreißigern wurde gestern Morgen tot in seiner Zelle in Litla-Hrauni aufgefunden.
Man gehe nicht davon aus, dass der Tod schuldhaft herbeigeführt wurde, heißt es in einer Mitteilung von Afstūði, einer Vereinigung von Gefangenen und anderen Personen, die sich für die Verbesserung der Gefängnisangelegenheiten und deren Verbesserung interessieren.
Der Verband fordert die Regierung auf, „aus ihrem Dornröschenschlaf aufzuwachen und etwas in Sachen Gefängnisangelegenheiten zu unternehmen“. Darin geht es insbesondere um die psychische Gesundheit von Menschen, denen die Freiheit entzogen ist.
„Der betreffende Mann hatte seine Haftstrafe soweit abgesessen, dass er auf Bewährung freigelassen wurde, aber der Grundsatz der Bewährungsauflagen lautet, dass die Person während dieser Zeit keine Straftaten begeht.“ Hier wird die Angelegenheit komplizierter, denn es scheint, dass in den meisten Fällen nur eine Anklage erforderlich ist, damit die Bewährung gebrochen und die Person zur Verbüßung ihrer Strafe zurückgeschickt werden kann“, heißt es in der Ankündigung.
„Ein solcher Freiheitsentzug ohne Gerichtsverfahren oder Beweise ist äußerst schwerwiegend und Menschen in dieser Situation sollten unter der Aufsicht von Experten für psychische Gesundheit und Seelsorge stehen.“
Das Unternehmen erklärt, dass es die Angelegenheit direkt mit dem Justizminister besprechen werde, fordert den Minister für Soziales und Gesundheit aber auch auf, Maßnahmen zu ergreifen, damit auf diese Weise nicht noch mehr Menschenleben verloren gehen.
„Die Gedanken der Vorstandsmitglieder von Afstüð sind bei den Angehörigen des Verstorbenen sowie bei Mithäftlingen und Gefängniswärtern“, heißt es in der Mitteilung weiter.

