„Richtig muss richtig sein. Wir müssen vom Nationalradio verlangen können, dass seine Berichterstattung zuverlässig und objektiv ist. Dies gilt insbesondere in sensiblen Fällen wie dem hier besprochenen. „
Das sagt Justizministerin Guðrún Hafsteinsdóttir in einem Beitrag, den sie heute Morgen auf ihrer Facebook-Seite veröffentlichte. Dort antwortet der Minister auf eine Geschichte, die in den Abendnachrichten Rúv und á veröffentlicht wurde das Netz des Mediums letzte Nacht.
Die Nachrichten wurden im Anschluss an den Beitrag korrigiert
In Rúvs Nachrichten wurden Guðrúns Worte aus einem Interview mit mbl.is am 29. Dezember unter anderem zitiert, dass keines der nordischen Länder eine Familienzusammenführung durchgeführt habe, soweit sie das beurteilen könne.
Die Nachricht wurde korrigiert und es heißt nun, dass der Minister in einer anderen Nachricht auf mbl.is, die am 4. Januar erschien, erklärt, dass der Wortlaut in der im Dezember veröffentlichten Nachricht ungenau gewesen sei. Der Minister meinte nicht das Recht auf Familienzusammenführung, sondern ob die Behörden auf dieser Grundlage Familien in Kriegsgebiete bringen.
Die Benachrichtigung wurde fehlerhaft eingegeben
Auf der Website des Justizministeriums erschien gestern Abend ein Hinweis mit dem Titel „Ranghermi hja Rúv“, der bald entfernt wurde. Dort wurde die oben genannte Berichterstattung kritisiert.
Auf die Frage nach einer Erklärung sagt Guðrún, dass die Ankündigung versehentlich online gegangen sei.
„Ich wollte es auf meiner persönlichen Seite veröffentlichen“, sagt sie und fügt schließlich hinzu, dass daran gearbeitet wird und voraussichtlich in den kommenden Tagen auf der Website des Justizministeriums veröffentlicht wird.
