Das Nationale Gericht hat das Urteil des Bezirksgerichts North East bestätigt, wonach der Polizeichef des Bezirks ermächtigt wurde, einer Person einen Abstrich aus dem Mund zu entnehmen, um Ermittlungsdaten zu erhalten.
In der Entscheidung des Bezirksgerichts vom 13. November heißt es, dass der Mann, der in dem Fall Angeklagter ist, der Vergewaltigung verdächtigt wird.
Im Polizeibericht heißt es, dass es sich bei dem Opfer in dem Fall um eine geistig behinderte Frau handelt, die an einem Alkoholproblem leidet.
Im Polizeibericht heißt es, dass die Frau berichtet habe, dass der Mann mehrmals für die Frau in den Weinladen gegangen sei und dort Alkohol gekauft habe. Sie sagt, er wollte mit Sex bezahlt werden.
mbl.is/Sigurður Bogi
Habe Wein gekauft und wollte angeblich mit Sex bezahlt werden
Ihr zufolge sei der Mann mehrmals für sie in den Weinladen gegangen und habe Alkohol gekauft, und der Mann habe eine solche Tat zugegeben.
„Laut der Geschichte des Opfers wird er im Frühjahr oder Sommer für sie zum Vínbúðin gegangen sein, eine Kiste Rotwein gekauft haben und mit Sex bezahlt werden wollen, und sie hat es ihm überlassen.“ Aus den Ermittlungsunterlagen des Falles geht nicht eindeutig hervor, wann der mutmaßliche Verstoß hätte stattfinden sollen, sofern er an anderer Stelle geschehen ist. „Der Angeklagte bestreitet die Schuld und gibt an, nie Sex mit dem Opfer gehabt zu haben“, heißt es im Polizeibericht.
Der Mann weigerte sich, eine Probe abzugeben
Es wird außerdem angegeben, dass im Zuge der Ermittlungen des Falles Gegenstände aus dem Schlafzimmer der Frau beschlagnahmt wurden, die zur Untersuchung geschickt wurden. Der Mann sagt, er sei nie in ihr Schlafzimmer gekommen.
„Wenn dort verwertbare Lebensproben gefunden werden, ist es nach Auffassung von Polizei und Staatsanwaltschaft erforderlich, diese Proben mit DNA-Proben des Angeklagten vergleichen zu können.“ „Der Angeklagte weigert sich strikt, der Polizei die Entnahme solcher Proben zu gestatten“, heißt es in der Mitteilung der Polizei.
Das Landesgericht bestätigte das Urteil des Bezirksgerichts am 14. November.

