Das Bezirksgericht Reykjaness hat einen Mann wegen Sexualstraftaten und Verstößen gegen das Kinderschutzgesetz zu einer zweimonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt, weil er ein vierzehnjähriges Mädchen in die Damentoilette eines Schwimmbades eingedrungen und sich davor bloßgestellt hatte ihr.
Darüber hinaus muss der Mann dem Opfer 500.000 Kronen Schadenersatz sowie sämtliche Anwaltskosten zahlen.
Sich anschnallen
Im Urteil des Bezirksgerichts Reykjaness wird der Sachverhalt ausführlich geschildert, allerdings ereignete sich der Vorfall am Sonntagnachmittag, dem 13. März 2022. Zu diesem Zeitpunkt befand sich das Opfer in der Frauenkabine des Schwimmbad, als der Mann die Hütte betrat.
Dem Opfer zufolge wusste der Angeklagte nicht, dass es sich um eine Damentoilette handelte, als er eintrat und ihn fragte, wo die Herrentoilette sei.
Das Opfer sagte dann, dass sie den Mann darauf hingewiesen hätten, dass er am falschen Ort sei, aber trotzdem ging der Angeklagte weiter in die Umkleidekabine und begann, das Opfer für ihren Körper zu loben, was er als nett bezeichnete.
Als nächstes sagte der Angeklagte, dass er selbst auch einen schönen Körper hätte, aber anschließend senkte er seinen Gürtel um sich herum, damit das Opfer seinen Penis sehen konnte.
Anschließend bat der Mann das Opfer, ihn zu umarmen, aber nachdem das Opfer sich weigerte, bat er das Opfer, seine Hand zu halten, was sie nach eigenen Angaben tat, um ihn loszuwerden.
Er sagte, er brauche aufgrund seiner Religion einen privaten Bereich
Im Urteil des Bezirksgerichts Reykjaness heißt es, dass der Mann zugegeben habe, wiederholt die Damentoilette des Schwimmbades betreten zu haben, dass es sich aber immer um ein Missverständnis gehandelt habe.
Hätte er nach einem privaten Bereich gesucht, in dem er die Möglichkeit hätte, sich auszuziehen und zu duschen, da seine Religion es ihm nicht erlaubte, sich in Gegenwart anderer Menschen zu waschen?
Darüber hinaus behauptete der Mann, er habe weder das Schild am Eingang der Zelle gesehen, aus dem hervorging, dass es sich um eine Frauenzelle handelte, noch konnte er Isländisch lesen.
Ein unplausibles Argument vorgetragen
Das Argument des Mannes wurde vor Gericht als unglaubwürdig erachtet, da seine Darstellung im Widerspruch zu Material stand, das in den Videoaufnahmen des Schwimmbades gefunden wurde, in denen der Mann wiederholt zu sehen war, wie er die Damenumkleidekabine betrat und dort stehen blieb.
Im Schlussteil des Urteils heißt es, dass die Aussage des Mannes nicht durch Zeugenaussagen oder Ermittlungsunterlagen des Falles gestützt werde, sondern auf dem Versuch des Angeklagten beruhe, sein Verhalten zu rechtfertigen und seine Position zu beschönigen.
Daher wurde sein Erstgeborener nicht als Grundlage für den Fall herangezogen, der Mann wurde nun jedoch für den Vorfall verurteilt und zu einer zweimonatigen Bewährungsstrafe verurteilt.
