Umweltprüfung von Projekten – Entscheidung über die Prüfungspflicht
Die Umsetzung unterliegt keiner Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Planungsbehörde hat entschieden, dass die Vestmannaeyja-Leitungen 4 und 5 – Verlegung von 66-kV-Unterseekabeln nach Vestmannaeyja, Vestmannaeyjabær und Rangárþing eystra – keiner Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Gesetz Nr. 111/2021.
Die Entscheidung des Planungsamtes liegt vor Hier, zusammen mit dem Bericht des Entwicklers, den Kommentaren der Kommentatoren und den Antworten des Entwicklers darauf.
Gegen die Entscheidung kann beim Berufungsausschuss für Umwelt und natürliche Ressourcen Berufung eingelegt werden. Die Berufungsfrist endet am 17. Dezember 2024.