Gestern bestätigte das Landesgericht das Urteil gegen einen Mann, den das Bezirksgericht zuvor wegen Vergehens zu 30 Tagen Gefängnis verurteilt hatte Artikel 233 des Allgemeinen Strafgesetzbuches Nr. 19/1940. Hatte der Mann eine Frau bedroht?
In der Fallbeschreibung des Amtsgerichts heißt es, die Frau habe die andere Klage eingereicht 15. Juli 2020 aufgrund von Drohungen, die am selben Tag stattgefunden hätten. Die Frau sagte dann, dass sie seit etwa zwei Jahren von dem Angeklagten belästigt worden sei, was eskaliert sei.
In dem Anruf des Mannes am selben Tag hatte er gesagt: „Ich werde dich zerstören, wo immer du bist, trotz der Überwachungskameras.“ Er drohte auch, ihre Familie zu zerstören. Etwa zehn Minuten später rief der Mann erneut an, doch dann meldete sich der Ehemann der Frau und sagte dem Angeklagten, er solle nie wieder mit solchen Drohungen anrufen. Es wurde angegeben, dass die Frau durch die Drohungen des Mannes ernsthaft beunruhigt gewesen sei.
Der Mann begann etwa zwei Jahre zuvor, sie zu belästigen, doch mit der Zeit wurden die Anrufe immer intensiver und er rief angeblich von vielen verschiedenen Nummern aus an. Der Mann unterließ sein Verhalten etwa sechs Monate lang, während dieser Zeit wurde gegen ihn eine einstweilige Verfügung verhängt, doch kurz nach der Aufhebung des Verbots nahm er seine frühere Tätigkeit wieder auf.
Die Aussage der Frau galt als glaubwürdig, doch sowohl ihr Ehemann als auch ihre Schwester sagten in dem Fall aus.
Die Schwester der Frau befand sich im selben Raum, als sie den oben genannten Anruf erhielt, in dem er drohte, sie zu verlassen oder zu zerstören. Obwohl die Schwester der Frau das Gespräch nicht hörte, sah sie an ihrem Gesichtsausdruck, dass etwas Ernstes passieren würde, und glaubte, nach dem Anruf Angst zu haben.
Bekannte sich schuldig
Der Mann bekannte sich in dem Fall nicht schuldig und forderte die Abweisung des Verfahrens vom Gericht. Das Landesgericht befand ihn in diesem Fall für schuldig, und angesichts der oben genannten Aussage der Schwester wurde die Aussage der Frau als überzeugend angesehen.
Dem Mann wird eine 30-tägige Haftstrafe auferlegt, die Vollstreckung der Strafe wird jedoch ausgesetzt und nach Ablauf von zwei Jahren seit der Urteilsverkündung aufgehoben, wenn der Mann auf Bewährung ist.
Er wird außerdem dazu verurteilt, das Verteidigungsgehalt seines ernannten Verteidigers Svein Andra Sveinsson in Höhe von 572.508 ISK und das Honorar des früheren Verteidigers Oddgeir Einarsson in Höhe von 135.594 ISK zu zahlen.
