Das Ministerium für Bildung und Kinderangelegenheiten hat veröffentlicht in Regierungsberatungsportal ein Entwurf eines Gesetzentwurfs für ein Schachgesetz, in dem ein Plan zur Abschaffung der Arbeitsplätze und Gehälter von Großmeistern im Schach auf der Grundlage des Gesetzes über den Gehaltsfonds der Großmeister vorgelegt wird.
Das Ziel der vorgeschlagenen Gesetzesänderung besteht darin, erfahrene Schachspieler und vielversprechende Schachspieler zu unterstützen, die internationale Erfolge anstreben.
Es wird vorgeschlagen, dass Großmeister, die derzeit ein Gehalt beziehen, bei der ersten Zuteilung im Jahr 2025 Vorrang bei Zuschüssen aus dem Schachleistungsfonds haben. Ab 2026 werden ihre Bewerbungen jedoch auf die gleiche Weise wie andere Bewerbungen bewertet.
Ausgeschrieben für Anträge auf Zuschüsse aus dem Leistungsfonds
Jedes Jahr werden Anträge auf Zuschüsse aus dem Schachleistungsfonds gemäß der Dreijahresstrategie und den Vergabeprioritäten bekannt gegeben. Die Zuschüsse werden einmal im Jahr an definierte Projekte vergeben und berücksichtigen die erwarteten Ergebnisse des Antragstellers in diesem Jahr.
Dem Gesetzentwurf zufolge fließen die staatlichen Schachbeiträge einerseits in einen Schachleistungsfonds und andererseits in die Schachbewegung zur Schachausbildung und -erziehung mit dem Ziel, den Schachsport hierzulande zu fördern. Der Leistungsfonds liegt in der Verantwortung des Ministers für Bildung und Kinderangelegenheiten und untersteht einem Gremium, das die Zuteilung der Ressourcen verwaltet.
