Das Justizministerium schlägt die Einrichtung eines Ausschusses zur Altersanalyse von Ausländern unter der Schirmherrschaft des Büros des Generalinspekteurs der Polizei vor.
Das Ministerium arbeitet an einer Änderung der Ausländerverordnung hinsichtlich der Altersanalyse. Im Konsultationsportal der Regierung heißt es, dass durch die Änderung die in der Vergangenheit vorherrschende Unsicherheit beseitigt werde.
Ein Gremium bestehend aus Fachleuten auf dem Gebiet der forensischen Zahnheilkunde
Der Ausschuss besteht aus Fachleuten mit Kenntnissen in Altersanalysen im Bereich der forensischen Zahnheilkunde. Wenn die Einwanderungsbehörde die Durchführung einer Altersanalyse nach dem Ausländerrecht für erforderlich hält, wird der Antrag an die Kommission weitergeleitet.
Die derzeitige Regelung basiert darauf, dass eine körperliche Untersuchung am Menschen durchgeführt wird, bei Ausländern jedoch kein Gremium das Alter beurteilt.
