Das Bezirksgericht Reykjaness hat eine 22-jährige Frau zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt, davon drei Monate ohne Bewährung, wegen Straftaten gegen die Regierung, Sachbeschädigung an Polizeifahrzeugen und den Fahrzeugen einzelner Polizisten als Verstöße gegen besondere Strafgesetze.
In dem Urteil heißt es, dass die Frau mit einigen der Straftaten gegen die Bedingungen der viermonatigen Haftstrafe verstoßen habe, die ihr am 3. Juni 2024 verbüßt worden war, und diese Strafe wurde protokolliert und verurteilt.
Der Bezirksstaatsanwalt erhob am 7. August Anklage gegen die Frau wegen zahlreicher Delikte, insgesamt umfasst die Anklage jedoch sieben Anklagepunkte.
Unter anderem wurde ihr vorgeworfen, mit einem Nothammer Scheiben in Autos eingeschlagen zu haben, doch unter den Fahrzeugen, die die Frau beschädigte, befanden sich auch mehrere Polizeifahrzeuge.
Einen Beamten getreten und einen anderen bedroht
Bei ihrer Festnahme im Juni trat sie dann einen Polizisten und drohte einem Polizisten mit Gewalt, indem sie einen Zettel unter dem Scheibenwischer des Privatfahrzeugs des Polizisten hinterließ.
Außerdem wurden ihr mehrere Verkehrs- und Polizeidelikte vorgeworfen. Zum Beispiel für das Autofahren ohne Führerschein. Dann fuhr sie davon, nachdem ein Polizist sie gebeten hatte zu warten, nachdem er sie während der Fahrt angehalten hatte. In einem Fall musste die Polizei sie auch verfolgen.
Im Urteil heißt es, dass sich die Frau bei der Registrierung des Verfahrens schuldig bekannte.
Bei der Festlegung der Strafe seien das junge Alter der Frau, ihr bereitwilliges Geständnis vor Gericht und ihre Bereitschaft zur Kooperation mit der Polizei im Endstadium der Ermittlungen berücksichtigt worden, so das Bezirksgericht.
Verurteilt wegen 15 Straftaten und Beschädigung von 12 Fahrzeugen
„Andererseits kann nicht übersehen werden, dass der Angeklagte inzwischen wegen 15 Verbrechen verurteilt ist, von denen zwei Verbrechen gegen die Regierung sind, und dass solche Verbrechen als schwerwiegender Natur gelten.“ Es hilft nicht, dass der Angeklagte bereits zuvor wegen derselben Art von Straftat verurteilt wurde, vgl. Absatz 3 Artikel 106 des Allgemeinen Strafgesetzbuches und ist außerdem wiederholten Verstößen gegen Bewährungsauflagen ausgesetzt. Das weitere Verhalten des Angeklagten gegenüber der Polizei und einzelnen Polizeibeamten, insbesondere der erhebliche Schaden an zwölf Fahrzeugen im Eigentum öffentlicher und privater Parteien, ist anhand der verfügbaren Daten nur schwer zu erklären […]. „Die zuletzt analysierten Punkte rechtfertigen das anormale Verhalten des Angeklagten, können es aber je nach den Umständen bis zu einem gewissen Grad erklären und es wird davon ausgegangen, dass sie bei der Entscheidung über die Strafe berücksichtigt werden können“, heißt es im Urteil des Bezirksgerichts.
Die Frau wurde zu einer Zahlung von 2,3 Millionen ISK verurteilt. Die Gerichtskosten sowie ihre Schadensersatzpflicht, unter anderem gegenüber dem Polizeichef in Suðurnesj, wurden anerkannt.