Die steuerliche Behandlung von Mitarbeiteraktienoptionen in Innovations- und geistigen Eigentumsunternehmen muss überprüft werden. Die Kriterien seien zu eng und nicht für mutige Unternehmen der gewerblichen Rechtsschutzbranche geeignet, sagt der Geschäftsführer des Branchenverbandes. Ein dänischer Hedgefonds-Manager sagte, dass der kluge Einsatz von Aktienoptionen ein wichtiger Faktor sei, um einen fruchtbaren Boden für das Gedeihen und die Entwicklung von Einhörnern für Startups zu schaffen.
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