Gesetzesänderungen im Justizverwaltungssystem schaffen die Voraussetzungen für eine verstärkte Nutzung elektronischer Dokumente, digitaler Medien und Telefonkonferenzen bei der Bearbeitung von Gerichtsverfahren.
Alþingi stimmte den Gesetzesänderungen am 17. Mai letzten Jahres zu. Es werde daran gearbeitet, ein sogenanntes Justizverwaltungsportal zu schaffen, das alle Institutionen des Justizverwaltungssystems verbinden und den elektronischen Datenfluss zwischen ihnen sicherstellen soll, heißt es Benachrichtigung.
Telekonferenzausrüstung wird uns erhalten bleiben
Bei der Bearbeitung von Zivilsachen ist die Übermittlung von Informationen oder Informationen in elektronischer Form zulässig, sofern kein Zweifel über deren Herkunft oder Herkunft besteht.
Je nach Gesetz oder Gepflogenheit ist es nach Billigung, Unterzeichnung, Bestätigung oder Zertifizierung möglich, den Anruf mit elektronischer Bestätigung zu beantworten.
Die Remote-Besprechungsausrüstung wurde dann dauerhaft autorisiert. Gemäß der Gesetzesänderung kann ein Richter die Teilnahme an einer Sitzung über Fernkonferenzgeräte genehmigen.
Auch Polizei und Gerichte haben die Möglichkeit, über Fernkonferenzanlagen Aussagen zu machen.