Das Nationalgericht bestätigte heute das Urteil des Bezirksgerichts gegen Sigurjón G. Halldórsson und erhält eine 15-monatige Bewährungsstrafe sowie eine Geldstrafe von 64 Millionen ISK.
Er war einer der fünf Manager des Auftragnehmerunternehmens Brotafl, die im vergangenen Jahr im Bezirk wegen groß angelegter Steuervergehen und Verstößen gegen Buchhaltungsgesetze verurteilt wurden.
Þórkatla Ragnarsdóttir war eine von ihnen, aber sie und Sigurjón legten gegen dieses Urteil Berufung beim Nationalgericht ein. Das Nationalgericht hat Þórkátla heute von allen Strafvorwürfen freigesprochen, sie wurde jedoch im Bezirk zu einer 15-monatigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe von 64 Millionen ISK verurteilt.
Sigurjón muss innerhalb von vier Wochen eine Geldstrafe von 64 Millionen ISK an die Staatskasse zahlen, andernfalls drohen ihm 360 Tage Haft.
Der Fall basierte hauptsächlich auf Sigurjón und Þórkátla
Der Anspruch im Strafverfahren beruhte im Wesentlichen auf der Annahme, dass die Angeklagten, insbesondere Sigurjón und Þórkatla, daran beteiligt gewesen seien, dass eine andere Person im Namen von vier Gesellschaften mit beschränkter Haftung ungerechtfertigte Verkaufsrechnungen gegen Brotafli ausgestellt habe.
Im damaligen Urteil des Landgerichts heißt es, dass es sich bei den Zahlungen tatsächlich um ein fiktives Instrument handele. Dabei handelt es sich um Rechnungen, die zwischen 2012 und 2015 ausgestellt wurden.
Fünf wurden verurteilt
Im Februar letzten Jahres verurteilte das Bezirksgericht Reykjaness fünf Brotafl-Manager wegen schwerer Steuerverstöße, Verstößen gegen Mehrwertsteuergesetze und Verstößen gegen Rechnungslegungsgesetze zu Bewährungsstrafen. Drei erhielten eine 18-monatige Bewährungsstrafe, Konráð Þór Lárusson, Kristján Þórisson und Róbert Páll Lárusson, und zwei erhielten eine 15-monatige Bewährungsstrafe, Sigurjón G. Halldórsson und Þórkatla Ragnarsdóttir.
Wie bereits erwähnt, hat das Landsrecht das Urteil des Bezirksgerichts gegen Þórkátla aufgehoben.
Insgesamt mussten die Menschen mehr als 450 Millionen ISK zahlen. Es wurde eine Geldstrafe an die Staatskasse verhängt, doch seit dem Freispruch von Þórkatla wurden 64 Millionen ISK von diesem Betrag abgezogen.
Das Amtsgericht erklärte damals, dass die Straftaten aller Angeklagten als großangelegt angesehen worden seien und es zu Absprachen gekommen sei.
