Orkustofnun wird trotz der Beschwerde der elf Grundbesitzer weiterhin die Kraftwerkslizenz von Hvammsvirkjun bearbeiten. Die Arbeiten zur Ausstellung einer Aktivierungslizenz haben begonnen und sollen in naher Zukunft Bewerbungen ausschreiben.
Dies sagt Sara Lind Guðbergsdóttir, ernannte Energieministerin, in einer schriftlichen Antwort auf eine Anfrage von mbl.is.
„Grundsätzlich heben Beschwerden die Rechtswirkungen von Verwaltungsentscheidungen nicht auf. So wie es aussieht, wird Orkustofnun die Kraftwerkslizenz weiter bearbeiten“, heißt es in der Antwort.
Die Arbeiten zur Erteilung einer Aktivierungsgenehmigung haben begonnen
Der Anwalt des Grundbesitzers sagte in einem Interview mit mbl.is, er hoffe, dass Orkustofnun Landsvirkjun keine Kraftwerkslizenz erteilen werde, während die Berufung vor Gericht verhandelt werde.
Am 10. April genehmigte die Umweltbehörde Änderungen an einem Gewässer aufgrund der geplanten Arbeiten bei Hvammsvirkjun.
„Im Anschluss an diese Entscheidung sandte Landsvirkjun eine Nachricht an Orkustofnun mit Informationen gemäß den Anweisungen der Organisation vom 16. November 2023. Die Arbeiten zur Erteilung der Stromerzeugungslizenz für Landsvirkjun gemäß den verfügbaren Daten haben begonnen und das Ziel besteht darin, den Antrag bekannt zu machen „Wir werden in naher Zukunft im Amtsblatt und auf der Website von Orkustofnun eine Genehmigung zur Stromerzeugung beantragen“, heißt es in der Antwort des Energiemanagers.
Orkustofnun hat zwei Monate Zeit für die Bearbeitung
Sie sagt, dass die gesetzliche Kommentierungsfrist für eine Kraftwerkslizenz vier Wochen beträgt und dass Landsvirkjun nach Ablauf dieser Zeit die Möglichkeit haben wird, auf die Kommentare und Bewertungen zu antworten.
Danach hat Orkustofnun zwei Monate Zeit, eine Kraftwerksgenehmigung zu erteilen.
Die Grundbesitzer verklagen den isländischen Staat und Landsvirkjun und versuchen, die von der norwegischen Fischereibehörde im Jahr 2022 erteilte Genehmigung sowie den Widerruf der Genehmigung der Umweltbehörde für Hvammsvirkjun von Anfang dieses Monats durch ein Gericht zu erreichen.