Das Bezirksgericht Reykjavík hat einen Fall abgewiesen, in dem die Straßenverwaltung die Grundbesitzer in Hornafjörður verklagt und die Rückzahlung gezahlter Enteignungsentschädigungen gefordert hatte.
Der Ausschuss zur Beurteilung der Enteignungsentschädigung erließ am 10. Oktober 2019 eine Entscheidung und legte eine Entschädigung für die Eigentümer von Akurness in Nesjum aufgrund von Straßenbauarbeiten an der Autobahn 1 in Hornafjörður fest. Die Grundstückseigentümer akzeptierten die Entscheidung des Bewertungsausschusses und die Straßenverwaltung zahlte ihnen Ende 2019 eine Entschädigung.
Entlassung vor dem Bezirksgericht Mehr als vier Jahre nach der Entscheidung und nach Auszahlung der Entschädigung reichte Vegagerðin Klage ein, um die Entscheidung des Bewertungsausschusses aufzuheben.
Das Bezirksgericht Reykjavík wies den Fall ab, da die Klage verjährt war, der Kläger keine rechtlich geschützten Interessen an dem Fall hatte und die Vorbereitung des Falles nicht den Anforderungen an Klarheit entsprach.