Heute ist in Alþingi die erste Debatte über die Änderung verschiedener Gesetze aufgrund der Gehaltserhöhung der höchsten Beamten des Landes geplant.
Entsprechend die Rechnung Die Gehälter des Präsidenten, des Premierministers und anderer Minister und Parlamentsmitglieder sollen ab dem 1. Juli nächsten Jahres um 66.000 ISK pro Monat steigen.
Gleiches gilt unter anderem für das Gehalt des Gouverneurs der Zentralbank, des Präsidenten des Obersten Gerichtshofs, des Präsidenten des Nationalgerichts, des Staatsanwalts, des stellvertretenden Staatsanwalts und des Bezirksstaatsanwalts.
„Am 1. Juli eines jeden Jahres werden gemäß besonderen gesetzlichen Bestimmungen die Gehälter bestimmter Arbeitsplätze um den von Statistics Island berechneten Durchschnitt der regulären Gehälter von Staatsbediensteten für das nächste Kalenderjahr geändert. Zu dieser Gruppe gehören national gewählte Vertreter (Präsident Islands und Parlamentsabgeordnete), Minister, Richter, Staatsanwälte, Polizeichefs, Ministerpräsidenten, Gouverneure der Zentralbank, stellvertretende Gouverneure der Zentralbank und der Regierungsvermittler“, sagt der Erklärung der Rechnung.
In dem Gesetzentwurf wird vorgeschlagen, dass das Gehalt derjenigen, die ein Gehalt nach den gesetzlichen Bestimmungen beziehen, um 66.000 pro Monat statt um 8 % erhöht wird, während der Gehaltsindex für Staatsbedienstete im Referenzjahr 2023 laut Gesetz bei 8,0 % liegt Statistik Island.
„Eine Erhöhung der Löhne der von der Gesetzesvorlage abgedeckten Gruppe um 8 % hätte der Staatskasse etwa 424 Millionen gekostet.“ ISK pro Jahr, aber die Kosten betragen ISK 66.000. Der Anstieg pro Monat wird auf 186 Millionen geschätzt ISK in einem Jahr. Die Ausgaben der Staatskasse werden somit rund 238 Millionen betragen. ISK auf Jahresbasis niedriger ist, als er sonst gewesen wäre, bleibt der Gesetzentwurf gesetzlich unverändert.“
