Kürzlich entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die Schweizer Regierung nicht genug getan habe, um auf den Klimawandel zu reagieren, und zwar in einem Verfahren, das eine Vereinigung älterer Frauen gegen das Land angestrengt hatte.
In einem Interview in Dagmál sagt Jóna Þórey Pétursdóttir, eine Anwältin bei Rect, die einen Master in Rechtswissenschaften an der Universität von Island absolvierte und anschließend einen zweiten Master in Menschenrechtsrecht an der Universität von Edinburgh absolvierte, dass das Gericht drei hatte Es mussten Fälle im Zusammenhang mit dem Klimawandel geklärt werden, von denen zwei abgewiesen wurden.
„Bei diesem Schweizer Fall handelte es sich hingegen um die Älteren Schweizerinnen, einen Zusammenschluss von über zweitausend Frauen mit einem Durchschnittsalter von etwa 73 Jahren. Sie legten unter anderem medizinische Daten vor, die zeigten, wie sich Hitzewellen auf ihre Gesundheit und Lebensqualität auswirkten, und gingen zu den Schweizer Gerichten, die sich mit dem Fall nicht befasst hatten, und wiesen ihn auf allen Gerichtsebenen ab. Der Menschenrechtsgerichtshof stellte daraufhin fest, dass alle Rechtsmittel ausgeschöpft worden waren, und die Angelegenheit wurde geklärt. In dem Urteil entschieden beide, dass sich die Schweizer Gerichte mit ihrem Fall hätten befassen sollen, und der Menschenrechtsgerichtshof meint, es sei für die Schweizer Gerichte nicht überzeugend gewesen, zu sagen, dass sie kein hinreichend klares Interesse an der Lösung des Falles hätten.
Dann wird auch ihr Fall abgewiesen, weil wir den Fall einer Einzelperson haben, der Fall der Einzelperson wurde abgewiesen, aber im selben Fall gab es diese Gruppe von Frauen und der Fall der Gruppe wurde nicht abgewiesen, stellt es fest und das Gericht erklärt, dass die Gruppe daraus feststellt Das ist ein Thema, das das Ganze betrifft, die Klimathemen betreffen das Ganze, betreffen gemeinsame Interessen, die alle betreffen, betreffen nicht wirklich irgendjemanden direkt, sondern betreffen gemeinsame Interessen in einem langfristigen Kontext, und deshalb ist es für niemanden wichtig -Regierungsorganisationen können hierdurch direkte rechtliche Schritte einleiten. Vor allem, wenn gemeinnützige Organisationen gemeinsame Interessen in Bezug auf Umwelt, Natur, Gesundheit der Menschen usw. vertreten. Das Gericht vertritt dort also faktisch eine neue Position, die Nichtregierungsorganisationen in solchen Fällen den Zugang zu den Gerichten garantiert.“
