Der isländische Journalistenverband hat gegen die Entscheidung des Polizeichefs in Suðurnes, den Medienzugang nach Grindavík und seiner Umgebung, der sogenannten Gefahrenzone, zu beschränken, beim Justizministerium Berufung eingelegt.
Ist es erforderlich, dass die Entscheidung aufgehoben oder die Weisungen dahingehend geändert werden, dass der Medienzugriff auf den Gefahrenbereich erweitert wird?
Nachdem am Freitag, dem 10. November, der Zivilschutznotstand ausgerufen wurde, wurde der Zugang der Medien zu dem betreffenden Gebiet eingeschränkt. Derzeit ist jeweils nur einem Medium zum Filmen und Fotografieren der Zutritt zum Bereich gestattet, sofern das Filmmaterial mit anderen Medien geteilt wird.
Keine begründeten Anweisungen
In der Beschwerde heißt es unter anderem, dass keine Entscheidung über den Zugang der Medien zum Gefahrenbereich öffentlich bekannt gegeben wurde und dass Journalisten, die in den letzten Tagen Zugang zum Bereich beantragt hatten, keine begründeten Anweisungen erteilt wurden.
„Wenn es darum geht, die Fähigkeit der Medien zur Berichterstattung über Naturkatastrophen und die Reaktion der Regierung darauf einzuschränken, muss man auch die Bedeutung der Rolle berücksichtigen, die die Medien in solchen Situationen bei der Übermittlung von Informationen an die Öffentlichkeit über Naturkatastrophen spielen.“ als solche und über die Reaktion der Regierung im Falle einer solchen Katastrophe“, heißt es weiter.
