Sigurður Ingi Jóhannsson, Minister für Finanzen und Wirtschaft, hat eine Nachricht an die Polizei im Hauptstadtgebiet bezüglich des Online-Verkaufs von Alkohol an Verbraucher in Island geschickt.
Dies erscheint in Benachrichtigung auf der Website des isländischen Regierungsrates.
Darin heißt es, dass das Ministerium am 5. Juni eine Mitteilung des Gesundheitsministers erhalten habe, in der die Entwicklung des Alkoholverkaufs in den Kontext des National Medical Examiner’s and Public Health Act und der aktuellen Gesundheitspolitik der Regierung gestellt werde.
Es ist zu beurteilen, ob Tätigkeiten im Ausland stattfinden
Die Einfuhr von Alkohol für den persönlichen Gebrauch ist erlaubt, in dem Bericht heißt es jedoch, dass geprüft werden muss, ob die Tätigkeit des Verkäufers tatsächlich im Ausland ausgeübt wird. In diesem Fall handelt es sich um eine Einfuhr zum Verkauf.
Das Ministerium hat außerdem ein Rechtsgutachten zum rechtlichen Umfeld für den Einzelhandelsverkauf von Alkohol in Island in Auftrag gegeben.
Die Stellungnahme beschreibt das aktuelle rechtliche Umfeld für den Einzelhandelsverkauf von Alkohol in Island und die Optionen, die hinsichtlich seiner Änderungen in Betracht gezogen werden können.